
-
Matthäus: FC Bayern hat "Verpflichtung gegenüber Woltemade"
-
"Smarter spielen": Schopman fordert Reaktion gegen Irland
-
Trump verlängert Pause im Zollstreit mit China um weitere 90 Tage
-
Trump verlängert Frist im Zollstreit mit China um weitere 90 Tage
-
Schimmel und kaputte Heizungen: Polizeigewerkschaft beklagt marode Dienststellen
-
Trump dämpft Erwartungen an Treffen mit Putin in Alaska
-
EU-Außenbeauftragte Kallas verurteilt Tötung fünf palästinensischer Journalisten
-
Klatsche im Klassiker: Hockey-Frauen unterliegen Niederlande
-
Medien: Trump verlängert Frist im Zollstreit mit China um weitere 90 Tage
-
Harry und Meghan unterschreiben neuen Vertrag mit Netflix - Deal offenbar weniger lukrativ
-
Trump: Keine Zölle auf Goldimporte
-
Verhandlungen zwischen China und den USA dauern kurz vor Ende von Pause in Zollstreit an
-
Trump: US-Chiphersteller Nvidia tritt Teil seiner China-Einnahmen an USA ab
-
Die schrillen Töne verstummen: AOL stellt Internetzugang per Modem in den USA ein
-
US-Bundesrichter lehnt Antrag auf Freigabe von Protokollen zu Epstein-Komplizin Maxwell ab
-
Studie: Hitzewellen sorgen für Rückgang der Bestände tropischer Vögel
-
Trump kritisiert Selenskyj wegen Verweigerung von "Gebietstausch" mit Russland
-
Merz lädt vor Putin-Trump-Gipfel zu virtuellen Treffen mit Trump und Selenskyj ein
-
Trump aktiviert Nationalgarde in Washington und stellt Polizei unter Bundeskontrolle
-
Merz lädt am Mittwoch zu virtuellem Ukraine-Treffen mit Trump und Selenskyj ein
-
MSC: Nur jeder zweite Hering im Supermarkt aus nachhaltigen Beständen
-
Scharfe Kritik an Reiches Überlegungen über Ende für Förderung privater Solaranlagen
-
Kolumbianischer Präsidentschaftskandidat Uribe zwei Monate nach Attentat gestorben
-
Spahn verteidigt Merz-Entscheidung zu Waffenlieferungen an Israel
-
Spanien trennt sich von Tomé - Bermúdez Nachfolgerin
-
Sechs Journalisten bei israelischem Angriff im Gazastreifen getötet
-
Verdacht von Gewaltverbrechen: Seniorin in Kehl offenbar in eigenem Haus getötet
-
Sprecher: Merz' Entscheidung zu Israel-Waffen war in Koalition abgestimmt
-
Lindvik und Forfang droht nach WM-Skandal erneute Sperre
-
Bundeswehr hat seit Beginn der Gaza-Offensive keine Waffen an Israel geliefert
-
Nach Chaos in Ludwigsburg: Smits-Comeback in Metz
-
Bundesregierung hat in 100 Tagen 118 Vorhaben beschlossen
-
OB-Wahl in Ludwigshafen: Eilantrag von AfD-Kandidat gegen Ausschluss
-
Indonesien und Peru schließen Handelsabkommen
-
Erster stufenloser ICE erhält Zulassung - DB kündigt Einsatz ab Mitte Dezember an
-
Berufung abgelehnt: Crystal Palace spielt nur Conference League
-
US-Chiphersteller zahlen offenbar 15 Prozent ihrer China-Einnahmen an die USA
-
Polizei, Zoll, Schulen: Dem Staat fehlen laut Beamtenbund 600.000 Beschäftigte
-
Trump kündigt Verdrängung von Obdachlosen aus Hauptstadt Washington an
-
Rutte: "Faktische" Anerkennung russischer Kontrolle über ukrainische Gebiete möglich
-
76-Jährige bei Unfall mit Radlader in Niederbayern getötet
-
Medien: Bayerns Coman vor Wechsel nach Saudi-Arabien
-
Jeder neunte aus Deutschland Abgeschobene ist minderjährig
-
Zahl der Übernachtungen im ersten Halbjahr auf neuem Rekord
-
MLS: Reus und Galaxy verlieren deutlich
-
Rummenigge kritisiert steigende Gehälter im Profifußball
-
Medien: US-Chiphersteller Nvidia und AMD zahlen 15 Prozent ihrer China-Einnahmen an die USA
-
Hummels inkognito auf der Süd? Besuch "ist geplant"
-
Cincinnati: Zverev gewinnt Auftaktmatch
-
Australiens Premierminister kündigt Anerkennung von Palästinenserstaat an

Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig
Bei einem zerrissenen Testament ist davon auszugehen, dass der Erblasser es zu Lebzeiten widerrufen hat. Das gilt auch dann, wenn das Testament in einem Bankschließfach lag, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach Angaben vom Dienstag entschied. Eine Beschwerde des in dem Testament Begünstigten hatte keinen Erfolg.
Der Erblasser war verheiratet, hatte aber keine Kinder. Nach seinem Tod beantragte seine Witwe einen Erbschein gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Demnach waren die Witwe und die Mutter des Verstorbenen die Erbinnen. Zwei Monate später öffneten sie das Schließfach des Toten. Darin lag ein handschriftliches Testament.
Das Testament begünstigte jemand anderen, es war aber längs in der Mitte durchgerissen. Der Begünstigte beantragte beim Nachlassgericht, den schon erteilten Erbschein wieder einzuziehen. Dieses lehnte aber ab. Eine Beschwerde dagegen hatte nun auch vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg.
Der Erblasser habe das Testament vernichtet, indem er es zerriss, erklärte das Gericht. Der dort Begünstigte sei kein Erbe geworden. Das Gericht ging davon aus, dass der Erblasser das Testament selbst zerrissen habe und es nicht durch andere äußere Einflüsse kaputt ging. Dafür spreche, dass das Papier nicht ganz gerade getrennt worden sei.
Zu dem Schließfach habe nur der inzwischen Verstorbene Zugang gehabt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das Testament beim Öffnen oder Schließen des Schließfachs aus Versehen von einem Dritten zerrissen worden sei.
Zwar konnte das Gericht nicht nachvollziehen, warum der Erblasser das zerrissene Testament in dem Schließfach aufbewahrte. Das allein genügte aber nicht. Das Schließfach sei von dem Verstorbenen zu Lebzeiten 31 Mal geöffnet worden, und er habe es offensichtlich nicht ausschließlich zur Aufbewahrung eines ungültigen Testaments angemietet. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.
C.Stoecklin--VB