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Bundesverfassungsgericht urteilt in einem Monat über den Solidaritätszuschlag
Die nächste Bundesregierung wird den Solidaritätszuschlag womöglich ohnehin abschaffen - in einem Monat entscheidet aber erst einmal das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte am Mittwoch ein Urteil für den 26. März an. Mehrere Bundestagsabgeordnete der FDP hatten sich an die Richterinnen und Richter gewandt. (Az. 2 BvR 1505/20)
Sie fordern, dass der Zuschlag für verfassungswidrig erklärt wird und für alle entfallen soll - auch für Unternehmen und Gutverdienende, die ihn noch zahlen. Seit Jahren wird über den sogenannten Soli gestritten. Ursprünglich wurde er eingeführt, um nach der deutschen Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Die Einnahmen kommen allein dem Bund zugute. Ende 2019 lief der Solidarpakt aus.
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für die meisten abgeschafft - aber eben nicht für alle. 2024 musste den vollen Satz zahlen, wer als Single ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von etwa 104.000 Euro hatte, wie in der Verhandlung in Karlsruhe im November deutlich wurde. Auch Anleger zahlen den Soli auf Kapitaleinkünfte wie etwa Dividenden aus Aktien. Etwa zwölf Milliarden Euro nimmt der Staat dadurch jedes Jahr ein.
2020 wandten sich sechs FDP-Bundestagsabgeordnete mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht. Sie finden, dass das Solidaritätszuschlaggesetz sie in ihrem Recht auf Eigentum verletzt. Außerdem sehen sie ein Problem darin, dass nur ein Teil der zuvor Abgabepflichtigen den Zuschlag noch zahlt.
Bei der Verhandlung im November verteidigten Politiker von SPD und Grünen die Entscheidung, nur Menschen mit besonders hohem Einkommen heranzuziehen. Eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sei auch volkswirtschaftlich richtig, sagte etwa der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi.
Ursprünglich wurde der Soli mit einem erhöhten Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung begründet. Auch Ende 2019 argumentierte die damalige schwarz-rote Bundesregierung mit einem weiter bestehenden Mehrbedarf, etwa im Bereich der Rentenversicherung. "Die Bewältigung der finanziellen Folgen der Einheit ist noch nicht abgeschlossen", sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Kyrill-Alexander Schwarz, in Karlsruhe.
Fest steht, dass ein zusätzlicher Finanzbedarf beim Bund Voraussetzung für eine sogenannte Ergänzungsabgabe ist. Die Frage ist aber, ob sie auch dann noch erhoben werden darf, wenn die Voraussetzungen wegfallen - der Bund aber weiter aus besonderen Gründen mehr Geld braucht. In vier Wochen wird deutlich, wie das Verfassungsgericht das sieht.
G.Haefliger--VB