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Oberverwaltungsgericht: Wisente in Rothaargebirge bleiben in Gatter
Eine Herde von Wisenten im nordrhein-westfälischen Bad Berleburg bleibt vorerst in ihrem Gatter. Ein Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND, die Tiere freizulassen, wurde am Dienstag vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster abgelehnt, wie eine Sprecherin mitteilte. Damit folgte das OVG dem Verwaltungsgericht Arnsberg.
Um die Herde wird seit Jahren gestritten. Wisente oder europäische Bisons waren früher weit verbreitet, wurden durch den Menschen bis Anfang des vergangenen Jahrhunderts aber praktisch komplett ausgerottet. Im Rothaargebirge bei Bad Berleburg wurde 2013 eine zunächst achtköpfige kleine Herde freigelassen.
Allerdings klagten daraufhin zwei Forstwirte, weil die Tiere ihre Bäume beschädigten, und bekamen vom Oberlandesgericht Hamm Recht. Daraufhin wurden die Wisente während der Winterfütterung 2023/2024 eingagattert und nicht mehr freigelassen. Dagegen klagte der BUND - und verlor nun erneut.
Das OVG argumentierte unter anderem, dass die Gatterhaltung nicht gegen artenschutzrechtliche Vorschriften verstoße. Bei den Wisenten handle es sich nicht um wild lebende Tiere, weil sie nicht herrenlos seien. Dies habe auch der Bundesgerichtshof 2019 in Bezug auf diese konkrete Herde so festgestellt, hieß es vom OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
R.Buehler--VB