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Mehr als ein Jahr Haft für Plakataktion über Bahnstrecke in Bayern durch Querdenker
Das Landgericht Würzburg hat einen mutmaßlichen Anhänger der Querdenkerszene für eine Plakataktion über eine Bahnstrecke in Bayern wegen Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Eine Mitangeklagte wurde freigesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar 2021 einen Zug zu einer Schnellbremsung gezwungen hatte.
Im Abstand von jeweils etwa zwei Kilometern brachte er mit unbekannten Mittätern fünf selbst hergestellte Aufsteller im Gleisbett an, auf denen verschiedene Plakate befestigt waren. Darauf wurden Zugführer vor einem angeblichen Gleisbruch gewarnt. Die Strecke zwischen Waigolshausen und Gemünden ist in dem betroffenen Bereich eingleisig.
Kurz nach dem Anbringen der Plakate näherte sich ein ICE mit 62 Fahrgästen. Als er rund hundert Meter vor dem ersten Plakat die Aufschrift entdeckte, die vor einem Gleisbruch in zwei Kilometern warnte, leitete der Lokführer, wie vom Angeklagten beabsichtigt, eine Schnellbremsung ein. Das Plakat stand auf den Schienen. Trotz der Bremsung durchbrach der Zug das Plakat, der Zug kam erst rund 200 Meter dahinter zum Stehen.
Mit der Aktion wollte der nun Verurteilte auf die seiner Ansicht nach überzogenen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie hinweisen. Er nahm in Kauf, dass die im Zug stehenden oder gehenden Fahrgäste durch Stürze verletzt werden könnten. Tatsächlich wurde niemand durch die Bremsung verletzt. An dem Zug entstanden kleinere Schäden. Erst nach vier Stunden konnte der ICE seine Fahrt fortsetzen.
Der vom Gericht freigesprochenen Frau warf die Staatsanwaltschaft vor, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein. Dieser Vorwurf konnte vor Gericht jedoch nicht bestätigt werden.
Es handelte sich bereits um den zweiten Prozess in diesem Verfahren. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Gemünden beide wegen gemeinschaftlichen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
L.Wyss--VB