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Tödlicher Angriff im Bahnhof in Niedersachsen: Angeklagter muss in Psychiatrie
Das Landgericht im niedersächsischen Lüneburg hat gegen einen 19-Jährigen wegen eines tödlichen Angriffs im Bahnhof Uelzen die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Er gilt wegen einer psychischen Erkrankung als nicht schuldfähig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Vorgeworfen wurden dem Mann Mord und Raub mit Todesfolge.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der heute 19-Jährige im Juli einem auf einer Treppe im Bahnhof Uelzen stehenden Mann mit Wucht gegen den Brustkorb getreten hatte. Das Opfer stürzte die Treppe hinunter und wurde schwer am Kopf verletzt. Diesen Verletzungen erlag der Mann noch am Tatort.
Grund für die Tat war, dass der heute 19-Jährige das Handy des Manns erlangen wollte. Wegen einer psychischen Erkrankung war er nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Schon vor dem Urteil in dem Sicherungsverfahren war der Mann einstweilig in einer Psychiatrie untergebracht.
R.Flueckiger--VB