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Gericht: Pferdebesitzer muss Tierarztrechnung auch bei Unzufriedenheit begleichen
Ein Pferdebesitzer aus Bayern muss die Rechnung für die Behandlung seiner Tiere bezahlen, auch wenn er mit dieser nicht zufrieden war. Das entschied das Amtsgericht München, wie es am Montag mitteilte. Geklagt hatte eine Tierärztin aus Franken, die im März 2022 die Pferde "Monty" und "Striezi" wegen akuter Lahmheiten behandelt hatte.
Der Besitzer aus München verweigerte anschließend die Zahlung der Rechnung über 1741,97 Euro mit der Begründung einer falschen Diagnose und Behandlung. Bei den Pferden habe kein Fesselträgerschaden bestanden, sondern lediglich eine leichte Flüssigkeitsansammlung um die Sehne im Sinn eines Überlastungsschadens, argumentierte er.
Das Amtsgericht München gab der Ärztin im November Recht. Bei dem vorliegenden tierärztlichen Behandlungsvertrag sei nicht ein Behandlungs- oder Heilerfolg, sondern die Leistung der medizinischen Behandlung, also eine Dienstleistung, geschuldet, hieß es zur Begründung.
Zudem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es sich nicht um einen Behandlungsfehler handelte. Vielmehr habe ein Sachverständiger anhand der Befunde festgestellt, dass bei "Monty" und "Striezi" tatsächlich behandlungsbedürftige Schäden von Fesselträgerstrukturen vorlagen.
A.Ammann--VB