-
Niederländischer Rechtspopulist Wilders hofft auf mehr rechte EU-Regierungschefs
-
Israels Armee will trotz US-iranischem Rahmenabkommen weiter im Libanon operieren
-
Überprüfung der US-Truppenpräsenz: Washington erhöht Druck auf Nato-Verbündete
-
Korruptionsermittlungen nun auch gegen Töchter von Spaniens Ex-Regierungschef Zapatero
-
SPD-Fraktion: Verabschiedung der Gesundheitsreform wird verschoben
-
"Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform
-
Rentenkommission einigt sich auf Empfehlungen - aber offenbar nicht einstimmig
-
Hegseth: Iran muss auf Atomwaffen verzichten - USA können sonst wieder losschlagen
-
IAEA bereit zur Unterstützung von Umsetzung des US-iranischen Rahmenabkommens
-
Koalition uneins über mögliche Änderungen an Selbstbestimmungsgesetz
-
Irans Präsident bezeichnet Rahmenabkommen zur Beendigung des Krieges als "historisch"
-
Notfallseelsorge der christlichen Kirchen rückt zu 32.000 Einsätzen aus
-
Lys gegen Switolina in Berlin chancenlos
-
Mietwagen nach Unfall: Fiktiver Preis für höherwertiges Auto nicht entscheidend
-
"Beleidigte Leberwurst": Scharfe Kritik an Wadephuls Überlegung zu UN-Kürzungen
-
Schweiz: Gespräche über Einzelheiten zum US-iranischen Rahmenabkommen ab Freitag
-
USA erhöhen Druck auf Nato-Verbündete - Pistorius fordert "mehr Zeit" für Übergang
-
CDU-Außenpolitiker Laschet plädiert für diplomatischen Dialog mit Russland
-
Verdi ruft Beschäftigte von Ikea zu Streiks am Freitag auf
-
Größter ukrainischer Drohenangriff auf Moskau seit Jahren - Ölraffinerie getroffen
-
Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab - keine Bindung an Tarifvertrag
-
Attacken auf Einsatzkräfte an Silvester: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Israel will Kontakt zur EU-Außenbeauftragen Kallas abbrechen
-
EU-Parlament beschließt Recycling-Regeln für Autos
-
Gewerkschaften und Studierendenvereinigungen dringen auf Bafög-Erhöhung
-
Venezuela: Mutter von getötetem Dissidenten macht Maduro-Regierung schwere Vorwürfe
-
Berechnung von Schufa-Wert: Bundesgerichtshof verhandelt über Anspruch auf Auskunft
-
Medienberichte: Bas will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen
-
Urteil: Große Festzelte auf Oktoberfest dürfen vorläufig vergeben werden
-
Presse: Rentenkommission einigt sich mehrheitlich auf Empfehlungen
-
Reeder: Normaler Schiffsverkehr durch Straße von Hormus dürfte noch dauern
-
Gerichtstermin wegen Klage von Schauspieler Ulmen gegen Produktionsfirma aufgehoben
-
Mann in Polen nach Tötung von kreml-kritischem Künstler Skrepezki festgenommen
-
Deutlich mehr Baugenehmigungen im April - Branche sieht aber weiter großen Bedarf
-
Privathaushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben
-
"Die beste Woche": Telekom zieht positive WM-Zwischenbilanz
-
Hochsommerliche Hitzewelle rollt an: DLRG warnt vor tödlichen Badeunfällen
-
Tod von Kleinkind in überhitztem Auto - Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
-
"Beleidigte Leberwurst": Grüne kritisieren Wadephuls Überlegungen zu UN-Kürzungen
-
Massiver ukrainischer Drohenangriff auf Moskau - Rauchsäulen über russischer Hauptstadt
-
Sachverständigenrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht
-
Sanierung Bahnstrecke Berlin-Hannover: Züge brauchen mindestens eine Stunde länger
-
BSW-Gründerin Wagenknecht stellt Regierungsbeteiligung in Thüringen in Frage
-
Deutsche Marineschiffe passieren Suezkanal auf Weg zu möglichem Hormus-Einsatz
-
Für Zukunft von Premier Starmer entscheidende Nachwahl in England begonnen
-
Deutlich mehr Baugenehmigungen im April
-
Hegseth: Einige Nato-Verbündete müssen bei Verteidigungsausgaben "mehr tun"
-
13-Jähriger auf E-Scooter stirbt bei Unfall auf Landstraße in Hessen
-
Rahmenabkommen für Ende des Iran-Kriegs unterzeichnet - Straße von Hormus soll nun öffnen
-
Warentest: Viele Kinder-Sonnencremes bieten guten Schutz - aber fünf fallen durch
Gericht weist Angeklagten von Amokfahrt auf Berliner Stadtautobahn in Psychiatrie ein
Eineinhalb Jahre nach einer Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn hat das Berliner Landgericht am Montag die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Tatvorwürfe gegen den 31-jährigen Sarmad A. hätten sich im wesentlichen bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Er habe die "schwerwiegenden Taten" jedoch im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen und könne deshalb nicht für diese bestraft werden.
A. war nach den Feststellungen des Gerichts am 18. August 2020 mit seinem Opel Astra auf die Stadtautobahn 100 gefahren. Er habe zuerst mehrere Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit überholt, dabei Beschädigungen und Kollisionen in Kauf genommen. Danach habe er drei Motorradfahrer mit Geschwindigkeiten von teils über hundert Stundenkilometern gerammt.
Der Angeklagte habe eine "Amokfahrt" getätigt und versucht, die drei Motorradfahrer "durch gezieltes Auffahren von hinten zu töten", sagte die Vorsitzende Richterin. Die drei seien dadurch schwer verletzt worden, nur einem glücklichen Zustand sei es zu verdanken, dass sie überlebten. Die Kammer folge der rechtlichen Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte die drei Taten als versuchte Morde bewertet.
A. hatte einer psychiatrischen Gutachterin gegenüber angegeben, dass während der Fahrt ein schwarzer Engel des Todes mit im Auto gesessen habe und dieser teilweise auch gefahren sei. Die Gutachterin attestierte dem 31-Jährigen eine paranoide Schizophrenie. Während der Tat sei seine Steuerungsfähigkeit zudem aufgehoben gewesen.
Das Gericht folgte dieser Auffassung: "Er hat die Taten in einer Phase der akuten Krankheit begangen", sagte die Vorsitzende der Strafkammer. Er habe islamistische und religiöse Motive in seinen Wahn eingebaut und sich in den Jahren vor der Tat zunehmend dem Islam zugewandt. Ein islamistisches Motiv habe sich jedoch nicht feststellen lassen.
Beendet wurde die Amokfahrt von A. durch eines der gerammten Motorräder, das sich im Tatfahrzeug verkeilte. Der Angeklagte stieg daraufhin aus seinem Auto aus und stellte eine Munitionskiste auf das Autodach. Umstehenden Zeugen und Polizeibeamten drohte er mit dem Tod. Einsatzkräfte gingen davon aus, dass sich in der Munitionskiste ein Sprengsatz befinden könnte, dies war jedoch nicht der Fall. Vor seiner Festnahme rollte er außerdem einen Gebetsteppich auf der Fahrbahn aus und begann zu beten.
Das Gericht kam mit seinem Urteil der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen nach. Diese hatte die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gefordert, da A. außerhalb einer solchen Einrichtung weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. Der Zustand seiner Erkrankung dauere an, es sei zu erwarten, dass er jederzeit wieder psychotisch wird, sagte die Richterin.
Die Verteidigung des 31-Jährigen hatte beantragt, die Forderung der Anklage zurückzuweisen. Ihr Mandant habe sich "in einem psychotischen Zustand" befunden, könne deshalb nicht gezielt Jagd auf Motorradfahrer gemacht haben, sagte die Verteidigerin in ihrem Plädoyer. Außerdem sei er keine Gefahr für die Allgemeinheit.
"Ich möchte meine Entschuldigung den Geschädigten aussprechen", sagte der Angeklagte im Anschluss an die Plädoyers. Die Tat sei "kein terroristischer Anschlag" gewesen und auch von ihm "nicht absichtlich" verübt worden. A. ist seit seiner Festnahme in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, der Prozess gegen ihn begann im April 2021.
K.Brown--BTB