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Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und zwei Monate Haft für Alfons Schuhbeck
Im Prozess gegen den Starkoch Alfons Schuhbeck hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und zwei Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Der Prozess habe bewiesen, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen habe, sagte Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht München I. Schuhbeck habe sich in 21 Fällen der schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Gehrke-Haibl warf Schuhbeck vor, "sehr hohe kriminelle Energie" gezeigt zu haben. So habe er sich eigens ein Computerprogramm programmieren lassen, um die Kassen in einem seiner zwei Münchner Restaurants manipulieren zu können und habe auch hohe Geldbeträge aus den Kassen seines zweiten Restaurants entnommen. Strafmildernd für Schuhbeck spreche, dass er nach anfänglichem Zögern ein Geständnis abgelegt hat.
Für den mitangeklagten Mitarbeiter Schuhbecks, der diesem das Programm zur Kassenmanipulation geschrieben hat, forderte die Anklage eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Beihilfe.
Schuhbeck ist aus zahlreichen Fernsehsendungen seit Jahren deutschlandweit bekannt, außerdem verkaufte er eine Vielzahl von Kochbüchern. Seine Geschäfte mit seinen Restaurants und weiteren Betrieben liefen zuletzt allerdings schlecht, im vergangenen Jahr musste er Insolvenz anmelden.
I.Meyer--BTB