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Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze nach Streit um Ampel-Heizungsgesetz
Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein Tempolimit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Donnerstag Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung. Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Es sei keine Regelung im Sinn eines bezifferten Tempolimits in der Verfassung vorgesehen.
Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt. Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge.
Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen.
Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt. Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden ohnehin kürzlich wieder gekippt.
R.Kloeti--VB