-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Hakeem Jeffries fordert Rechenschaft für angebliche Korruption
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
Italien holt Silber bei Curling-Europameisterschaft in Ostrava
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Schwere Gewitterwarnung für Ost-Australien: Zerstörerische Winde und Hagel drohen
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Berufungsprozess gegen Jérôme Boateng wegen Körperverletzung in München begonnen
Vor dem Landgericht München I hat am Donnerstag die Berufungsverhandlung um Körperverletzungsvorwürfe gegen den Fußballweltmeister Jérôme Boateng begonnen. Der 34-Jährige wurde im September vergangenen Jahres vom Münchner Amtsgericht wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Gegen diese Verurteilung wehrt er sich nun. Aber auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, sie hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Das Urteil des Amtsgerichts erging über 60 Tagessätze zu jeweils 30.000 Euro. Mit dieser Strafe gilt Boateng nicht als vorbestraft, er ging dennoch in Berufung. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte die Rechtsmittel der Anklagebehörde am Rande des Berufungsverfahrens damit, dass die Ermittlungsbehörde mit der rechtlichen Einordnung durch das Amtsgericht nicht einverstanden gewesen sei. In vergleichbaren Fällen wie dem des Fußballers habe die Staatsanwaltschaft durchaus bereits Freiheitsstrafen zur Bewährung beantragt oder erzielt.
Boateng soll seine frühere Lebensgefährtin und Mutter seiner Zwillingstöchter während eines Karibikurlaubs verletzt und beleidigt haben. Der frühere Nationalspieler, der nach mehreren Jahren beim FC Bayern München inzwischen in Frankreich für Olympique Lyon spielt, bestritt die Vorwürfe stets. Ein Urteil könnte am Freitag fallen.
B.Shevchenko--BTB