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Kartellamt: Initiative Tierwohl soll "mehr wettbewerbliche Elemente" einführen
Bei Nachhaltigkeitsinitiativen etwa zum Tierwohl oder faireren Löhnen in der Bananenbranche stimmen sich konkurrierende Unternehmen miteinander ab - relevant sind solche Initiativen deshalb auch für die Wettbewerbshüter vom Bundeskartellamt. Am Dienstag hob die Behörde hervor, dass das Kartellrecht solchen Kooperationen nicht im Wege stehe. Allerdings müssten diese der Nachhaltigkeit auch wirklich dienen und dürften nicht nur auf eine höhere Gewinnspanne für Unternehmen abzielen. Bei der Tierwohlinitiative fordert das Kartellamt "mehr wettbewerbliche Elemente".
Wie die Behörde mitteilte, wurde die Prüfung von zwei verschiedenen Unternehmenskooperationen und Nachhaltigkeitsinitiativen abgeschlossen: eine Initiative des deutschen Einzelhandels und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zu existenzsichernden Löhnen im Bananensektor sowie aktuelle Pläne zur Erweiterung der Initiative Tierwohl auf die Rindermast.
Mit Blick auf die freiwillige Selbstverpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zu gemeinsamen Lohnstandards im Bananensektor erklärte die Behörde, dass es "keine wettbewerblichen Bedenken" gebe. Es finde "kein Austausch zu Einkaufspreisen, weiteren Kosten, Produktionsmengen oder Margen statt". Zudem würden auch keine verpflichtenden Mindestpreise oder Preisaufschläge entlang der Lieferkette eingeführt.
Hintergrund der Initiative ist, dass die GIZ im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums mit Unternehmen des deutschen Einzelhandels ein Pliotprojekt gestartet hat. Angesichts des 2023 in Kraft tretenden Lieferkettengesetzes sollen dabei auf freiwilliger Basis gemeinsame Standards und strategische Ziele entlang der Lieferkette für Eigenmarkenbananen vereinbart werden. Gleichzeitig planen die teilnehmenden Unternehmen, das Absatzvolumen von Bananen, die nach den Vorgaben für existenzsichernde Löhne produziert und eingekauft werden, schrittweise zu erhöhen.
Bei der Initiative Tierwohl - einem Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und den vier größten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland - forderte das Kartellamt indes, dass das bestehende Finanzierungsmodell "fortentwickelt" werden müsse.
Die Anfang 2015 gestartete Initiative zielt darauf ab, Landwirte für die artgerechtere Haltung von Tieren besser zu bezahlen, zunächst von Schweinen und Hühnern. Kernelement ist die Zahlung eines einheitlichen Aufschlages an die Tierhalter über die Schlachtbetriebe. Bei Schweinefleisch beträgt dieser Aufschlag nach Angaben des Kartellamtes 5,28 Euro pro Mastschwein und bei Geflügel je nach Art zwischen 2,75 bis 4,00 Cent je Kilogramm.
Ab 2022 soll das Modell auch im Bereich der Rindermast eingeführt werden. Dies hätte laut Kartellamt auch Auswirkungen auf den Milchbereich. Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis sei "für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert" worden, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Nach und nach müssen allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden", forderte er.
Die Einhaltung von Tierwohl-Kriterien sei zunehmend ein Faktor, den Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigten, führte Mundt weiter aus. "Das muss sich perspektivisch auch in der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells niederschlagen." Für die nächste Projektphase ab dem Jahr 2024 solle die Initiative Tierwohl daher "konzeptionell weiterentwickelt werden".
C.Kovalenko--BTB