
-
Grüne und Linke kritisieren geplante Bürgergeld-Streichung für Jobverweigerer
-
US-Sanktionen gegen russisch-serbischen Ölkonzern NIS in Kraft getreten
-
Stark gefährdeter Feldbewohner: Rebhuhn zu Vogel des Jahres 2026 gewählt
-
Nach vier Monaten Haft im Iran: Deutsch-Franzose in Paris gelandet
-
Musterverfahren zu Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg entschieden
-
Neue Erkenntnisse: Flusspferde lebten noch während letzter Eiszeit in Deutschland
-
In der Hitze von Wuhan: Siegemund erreicht Viertelfinale
-
China verschärft Kontrollen zum Export von Technologien für Seltene Erden
-
Literatur-Nobelpreis: Experten erwarten männlichen Preisträger aus dem Westen
-
Friedensnobelpreis: Nobelkomitee hat letzte Sitzung vor Durchbruch in Gaza-Gesprächen abgehalten
-
DFB-Team: Woltemade trainiert - Leweling fehlt
-
Medien: Schröder möglicher Virkus-Nachfolger in Gladbach
-
Drohende Streiks: Pilotengewerkschaft VC spricht mit Lufthansa
-
Umfrage: Hälfte der Deutschen liest Bücher zumindest hin und wieder digital
-
Wohnungsbau: Mieterbund sieht über Bau-Turbo hinaus weiteren Reformbedarf
-
Illegale Mülldeponie: EuGH verhängt Zwangsgeld gegen Griechenland
-
Lebenslange Haft für Mord bei tödlichem Streit während Drogenübergabe in München
-
Copernicus: Weltweit drittheißester September seit Beginn der Aufzeichnungen
-
Verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan darf endgültig abgeschoben werden
-
Bas: Bürgergeld-Sanktionen werden nicht viel Geld bringen
-
Noch keine Einigung zu sogenanntem Verbrenner-Verbot - Klingbeil deutet Kompromisse an
-
Krankenkassenauswertung: Grippeimpfungen wieder auf Niveau von vor Pandemie
-
Israel und Hamas einigen sich auf Waffenruhe und Geisel-Freilassungen
-
Tödlicher Arbeitsunfall in Nordrhein-Westfalen: Mann von Radlader überrollt
-
Dax steigt auf neues Rekordhoch
-
Nordrhein-Westfalen: Festnahme nach Fund von Leiche in Wohnung in Lüdenscheid
-
Koalition einig bei Bürgergeld-Sanktionen, Aktiv-Rente und Straßenbau
-
Berliner Polizei sperrt Stadtautobahn stundenlang wegen "größeren Einsatzes"
-
Wadephul "glücklich" über Einigung auf Waffenruhe im Gazastreifen
-
Festnahme nach Brandanschlag auf Obdachlosen - Vorwurf des versuchten Mordes
-
BGH betont: Werbung mit reduziertem Preis muss klar und verständlich sein
-
Presse: Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte könnten deutlich steigen
-
Deutschlands Exporte auch im August gesunken
-
SPD-Generalsekretär: Einigung im Koalitionsausschuss zu verschiedenen Themen
-
De Jong: Barca-Spiel in Miami "nicht fair für den Wettbewerb"
-
NHL: Draisaitl verliert und erzielt 400. Tor - Sturm siegt
-
Premiere für neues Team: Schröder verliert mit den Kings
-
Nach Koalitionsausschuss: Merz tritt mit Spitzen von SPD und CSU vor die Presse
-
MLB: Kepler schöpft neue Hoffnung - Yankees gescheitert
-
Umfrage sieht CDU in Rheinland-Pfalz vor Landtagswahl weiter klar vorn
-
Antisemitismus: Bildungsministerin Prien kann sich Auswanderung nach Israel vorstellen
-
WNBA-Finals: Sabally verliert Spiel drei - und verletzt sich
-
Country-Legende Dolly Parton: "Ich bin noch nicht tot"
-
Israel und Hamas stimmen erster Phase von Friedensplan zu
-
Bundesgerichtshof urteilt über Kaffeewerbung mit reduziertem Preis
-
Bundesgerichtshof verhandelt über Haftung für behaupteten Impfschaden
-
Literatur-Nobelpreis wird in Stockholm bekannt gegeben
-
Steinmeier berät mit europäischen Präsidenten in Tallin über KI und Sicherheit
-
Ringen um Einfluss: Putin reist zu Gipfeltreffen nach Zentralasien
-
EU-Parlament stimmt über zwei Misstrauensanträge gegen von der Leyen ab

BGH betont: Werbung mit reduziertem Preis muss klar und verständlich sein
Werbung mit einem reduzierten Preis muss klar und verständlich sein. Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage muss dabei für Verbraucher erkennbar und gut lesbar sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount hatte damit Erfolg. (Az. I ZR 183/24)
Es ging um einen Netto-Prospekt aus dem Dezember 2022. Netto warb darin für Kaffee mit gleich vier Zahlen: dem aktuellen Verkaufspreis von 4,44 Euro, dem durchgestrichenen Preis der Vorwoche von 6,99 Euro und einer Ermäßigung von 36 Prozent; in einer Fußnote war außerdem der bisherige beste Preis aus den vergangenen 30 Tagen angegeben, der ebenfalls bei 4,44 Euro lag.
Zu dem Zeitpunkt galt seit etwa sieben Monaten die neue Preisangabenverordnung. Diese sieht vor, dass bei Werbung mit einer Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage für das Produkt angegeben werden muss. Mit der Neuregelung wurde EU-Recht umgesetzt.
Die Wettbewerbszentrale hält die Kaffeewerbung von Netto für irreführend. Sie klagte, um zu erreichen, dass Netto nicht mehr so wirbt. Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg hatte die Klage im September 2024 Erfolg. Der BGH überprüfte dieses Urteil und bestätigte es nun.
Die Netto-Werbung verstoße gegen die Verordnung, erklärte er. Es reiche nicht aus, den niedrigsten Preis aus 30 Tagen in einer beliebigen Weise anzugeben. Das müsse vielmehr unmissverständlich sein.
Netto habe hier zu viele Informationen und zudem eine missverständlich formulierte Fußnote gedruckt. Das sei unklar und verwirrend, die wesentliche Information werde den Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten.
R.Kloeti--VB