-
Klingbeil lehnt Übernahme von Versicherungskosten für Bürgergeld-Beziehende ab
-
Angriffe und Gefangenenaustausch vor Oster-Feuerpause zwischen Moskau und Kiew
-
Vor Wahlen: Hunderte protestieren in Magdeburg anlässlich des AfD-Landesparteitags
-
Peru: Präsidentschaftskandidatin Fujimori verspricht harte Grenzpolitik und Annäherung an USA
-
Offenbar keine Reform der Schuldenbremse in dieser Legislatur mehr zu erwarten
-
Pakistan erklärt Friedensgespräche zwischen den USA und dem Iran für eröffnet
-
FC Basel: Brand vernichtet Fußballschuhe und Trikots
-
Dresden gegen Nürnberg: Polizei verhindert Fan-Schlägerei
-
Polizei verhindert Massenschlägerei rivalisierender Fußballfans in Thüringen
-
Großbritannien setzt Rückgabe-Plan für Chagos-Inseln wegen US-Kritik aus
-
Wirtschaftsweise: "Die meisten Menschen können höhere Spritpreise verkraften"
-
Bericht: Polizei erfasste 2025 deutlich mehr Vergewaltigungsfälle
-
US-Vizepräsident Vance zu Verhandlungen mit Iran in Pakistan eingetroffen
-
US-Vizepräsident Vance für Iran-Gespräche in Pakistan gelandet
-
US Masters: McIlroy spektakulär in Führung
-
Ukraine: Drei Tote und 17 Verletzte bei russischen Angriffen vor Oster-Feuerpause
-
Wagner überzeugt: Orlando hofft auf direkte Playoff-Teilnahme
-
Ukraine: Ein Toter und 15 Verletzte bei russischen Angriffen vor Oster-Feuerpause
-
Innenministerium: Dschibutis Präsident Guelleh mit fast 98 Prozent wiedergewählt
-
Haßelmann hofft auf Regierungswechsel in Ungarn - und Neubeginn
-
Düsseldorf: Mislintat lässt Anfang-Zukunft offen
-
"München oder der Abgrund": Reals Saison am seidenen Faden
-
Baumann genervt: In Neuer-Debatte "ist doch alles gesagt"
-
Trump-Regierung stellt Pläne für 76 Meter hohen Triumphbogen in Washington vor
-
Vance will in Pakistan mit Iranern über Friedenslösung verhandeln
-
Ukraine-Krieg: 32 Stunden Feuerpause zum orthodoxen Osterfest
-
"Perfekte Mission": Artemis-2-Astronauten nach Mond-Umrundung zurück auf der Erde
-
Trump gratuliert Artemis-2-Astronauten nach Rückkehr zur Erde
-
Astronauten von Artemis-2-Mission nach Mond-Umrundung zurück auf der Erde
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil pocht trotz Absage des Kanzlers auf Markteingriffe
-
"Rufschädigung": Aids-Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry
-
Trump: Straße von Hormus wird "ziemlich bald" geöffnet
-
Haus von OpenAI-Chef Sam Altman mit Molotowcocktail angegriffen
-
Ex-US-Vizepräsidentin Harris deutet erneute Präsidentschaftskandidatur an
-
TSG mit Moral, aber wieder keinem Sieg
-
DEL: Köln überrollt Meister Berlin - Mannheim erhöht
-
"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry
-
Extreme Bedingungen: Artemis-Crew nach Mond-Umrundung vor Rückkehr zur Erde
-
Kiel gewinnt Kellerduell: Düsseldort taumelt weiter
-
Behörden: 13 libanesische Sicherheitskräfte bei israelischem Angriff getötet
-
Trump warnt vor Scheitern der Iran-Gespräche und droht mit neuen Angriffen
-
Vor erwarteten Friedensverhandlungen in Pakistan: USA und Iran erhöhen den Druck
-
Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf
-
Baskenland: Lipowitz bei Königsetappe knapp hinter Seixas
-
Handfester Koalitionskrach um Entlastungen - Merz zählt Reiche an
-
Streit um Energiepolitik: Merz kritisiert Reiche
-
Erfolg gegen Shootingstar Fonseca: Zverev wieder gegen Sinner
-
Epstein-Skandal: Weiter Rätselraten über Melania Trumps Auftritt
-
Vance zu Iran-Friedensgesprächen nach Pakistan aufgebrochen
-
Kronprinzessin Mette-Marit zeigt sich erstmals mit Sauerstoffgerät
Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen
Für die in Arbeitsverträgen häufigen Verweise auf einen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgebern die Rosinenpickerei erschwert. Nach einem am Mittwoch in Erfurt veröffentlichten Urteil unterliegt ein Arbeitsvertrag der vollen gerichtlichen Kontrolle, wenn er nicht den gesamten Tarifvertrag in Bezug nimmt, sondern teils abweichende Regelungen trifft. (Az. 10 AZR 162/24)
Von Arbeitgebern formularmäßig verwendete Arbeitsverträge gelten rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wie diese unterliegen sie daher einer gerichtlichen Kontrolle, um eine einseitige Benachteiligung der schwächeren Seite – etwa Verbraucher, Mieter oder eben Arbeitnehmer – zu vermeiden.
Für Tarifverträge gilt dies nicht. Gesetzgeber und Arbeitsgerichte gehen hier davon aus, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf Augenhöhe verhandeln und daher ein für beide Seiten angemessenes Gesamtpaket schnüren.
Der Kläger im Streitfall war Rettungssanitäter in Hessen. Sein Arbeitsvertrag richtete sich weitgehend nach dem Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wich aber in mehreren Punkten davon ab.
Im November 2021 hatte der Rettungssanitäter ein Weihnachtsgeld in Höhe von 2767 Euro erhalten. Im Januar kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. März 2022. Unter Hinweis auf den DRK-Reformtarif forderte der Arbeitgeber die Jahressonderzahlung zurück.
Das BAG urteilte nun, dass der Rettungssanitäter das Geld behalten darf. Zwar seien die tarifvertraglichen Voraussetzungen für eine Rückzahlung erfüllt. Auf das für Tarifverträge bestehende "Kontrollprivileg" könne sich der Arbeitgeber aber nicht berufen, weil der von ihm vorformulierte Arbeitsvertrag teils abweichende Regelungen enthalte.
Zur Begründung betonten die Erfurter Richter, dass erst "die Gesamtheit der Regelungen eines Tarifvertrags" die Vermutung rechtfertige, dass er die gegenläufigen Interessen angemessen ausgleicht. Unschädlich seien lediglich ergänzende Klauseln zu Fragen, die der in Bezug genommene Tarifvertrag nicht regelt.
Daher unterliege hier der Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Kontrolle. Diese ergebe, dass die Rückzahlung den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Denn nach der tariflichen Klausel solle das Weihnachtsgeld nicht nur die Betriebstreue belohnen, sondern sei auch rückwirkend als "Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung" gedacht.
A.Zbinden--VB