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Gericht: Frankreich muss Pestizid-Zulassungen neu überprüfen
Umweltschützer haben vor einem französischen Gericht einen Sieg im Streit über Pestizide errungen: Ein Verwaltungsgericht der zweiten Instanz verurteilte Frankreich am Mittwoch dazu, bereits zugelassene Pestizide erneut auf ihre Umweltverträglichkeit zu prüfen. Der Staat werde verpflichtet, "die Risiken durch phytopharmazeutische Produkte unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu zu bewerten", heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Richter werfen dem Staat vor, eine europäische Regelung zu Pestiziden von 2009 missachtet zu haben. Diese schreibt vor, dass die Mittel keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf Menschen und Tiere haben dürfen. Sie dürfen außerdem "keine inakzeptablen Auswirkungen auf Pflanzen und die Umwelt haben". Die französische Behörde, die für die Zulassung von Pestiziden zuständig ist, habe dies nicht ausreichend berücksichtigt.
Deswegen müssten nun innerhalb von zwei Jahren alle Mittel erneut überprüft werden. Umweltverbände zeigten sich erfreut über das Urteil. Die Organisation Pollinis appellierte an den Staat, das Urteil zu akzeptieren und nicht das höchste Verwaltungsgericht, den Staatsrat, anzurufen.
Im Juli hatte eine Petition gegen die zunächst geplante Wiedereinführung eines Insektengiftes mehr als zwei Millionen Unterschriften bekommen. Der französische Verfassungsrat kippte schließlich die geplante Wiedereinführung des Wirkstoffs Acetamiprid, der zur Gruppe der Neonikotinoide gehört. Diese werden von Umweltschützern als Bienenkiller bezeichnet.
Acetamiprid war 2018 in Frankreich verboten worden, ist innerhalb der EU und auch in Deutschland unter Auflagen aber weiterhin legal. Französische Landwirte, insbesondere Produzenten von Roter Beete und Haselnüssen, argumentieren, dass ihnen durch das Verbot Nachteile entstehen.
Das Gesetz, das weitere Erleichterungen für Landwirte enthielt, wurde - ohne die Wiederzulassung des Pestizids - im August dennoch verabschiedet.
C.Koch--VB