-
Zwei Stürme im Anmarsch: Mehr als hundert Flüge in Japan gestrichen
-
Nach Mega-Rotation: USA unterliegen Türkei
-
Erste K.o.-Runde: Noch vier deutsche Gegner möglich
-
Remis reicht: Australien zieht in K.o.-Runde ein
-
Mieten für eine Million Wohnungen in New York werden eingefroren
-
Ein Fehler? Neuer wiegelt ab
-
Russland meldet massive ukrainische Angriffe auf Moskau: 28 Drohnen abgeschossen
-
Steigende Opferzahl und verzweifelte Suche nach Überlebenden nach Beben in Venezuela
-
BGH urteilt über Archiv von in Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas
-
Urteil in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten fällt
-
Anschläge auf jüdische Repräsentanten geplant: Prozess gegen Agenten in Hamburg
-
Politik und Deutsche Bahn äußern sich zur Zukunft von Stuttgart 21
-
Bundestag stimmt über Infrastruktur-Zukunftsgesetz ab
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf 235
-
Hilfe nach Erdbeben in Venezuela: USA schicken Kriegsschiffe und Flugzeuge
-
Japan und Schweden nach Remis in der K.o.-Runde
-
Nach "Wahnsinnsstart": Niederlande sichern Gruppensieg
-
Microsoft macht Xbox-Konsolen deutlich teurer
-
Serie antisemitischer Anschläge in Europa: Sieben Festnahmen in Belgien
-
DGB-Chefin Fahimi fordert stärkere Belastung von Vermögen und Erbschaften
-
Dicker Dämpfer vor K.o.-Krachern: DFB-Elf unterliegt Ecuador
-
Doppelpack Pépé: Elfenbeinküste beendet Curacaos Märchen
-
König Charles III. hat seit Thronbesteigung 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt
-
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
-
Medien: Taylor Swift und Travis Kelce heiraten offenbar am 3. Juli in New York
-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
Arzneimittelpreisbindung für Versandapotheken im EU-Ausland wackelt
Die deutsche Arzneimittelpreisbindung für Versandapotheken im EU-Ausland wackelt. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil zu früherem Recht ließ der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe durchblicken, dass auch eine Neuregelung aus dem Jahr 2020 gegen EU-Recht verstoßen könnte. Demnach müsste Deutschland beweisen, dass nur mit der Preisbindung eine flächendeckende Arzneimittelversorgung gewährleistet werden kann. (Az.: I ZR 74/24)
Im Streitfall wies der BGH eine Klage des Bayerischen Apothekerverbands gegen die niederländische Versandapotheke Tanimis Pharma ab. Diese hatte 2012 und 2013 bei Einlösung eines deutschen Rezepts mit einem direkt verrechneten Bonus in Höhe von drei Euro je Medikament geworben, höchstens neuen Euro je Rezept. Eine weitere Prämie von bis zu neun Euro gab es für das ausfüllen eines Fragebogens.
Der Apothekerverband war der Auffassung, dass dies unzulässige Boni sind, die gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßen. Der BGH stimmte dem zu, jedoch habe die entsprechende bis zum 14. Dezember 2020 geltende Vorschrift im Arzneimittelgesetz ihrerseits gegen EU-Recht verstoßen.
Zur Begründung betonten die Karlsruher Richter, dass EU-Recht einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit nur mit gewichtigen Gründen erlaubt, wie hier die Gesundheit und eine flächendeckende Arzneimittelversorgung. Die Gefährdung dieser Ziele müsse mit statistischen Daten oder anderen prüfbaren Beweise untermauert sein. Dieser Beweis sei hier der Apothekenkammer nicht gelungen. In dieser Richtung habe auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg 2016 bereits entschieden.
Zum 15. Dezember 2020 wurde die Vorschrift im Arzneimittelgesetz gestrichen und von einer Neuregelung im Fünften Sozialgesetzbuch ab. Demnach dürfen Apotheken "Versicherten keine Zuwendungen gewähren". EU-rechtlich kommt es aber dennoch darauf an, ob diese Regelung erforderlich ist, um eine sichere, hochwertige und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten, wie der BGH nun in seiner Urteilsbegründung betonte. Deutschland muss demnach dafür Statistiken oder andere handfeste Beweise vorlegen.
C.Kreuzer--VB