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Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
Mehrere Umweltorganisationen haben in einem Klimaprozess gegen den Energiekonzern TotalEnergies einen Teilerfolg errungen. Ein Pariser Gericht verpflichtete das Unternehmen am Donnerstag, künftig auch die indirekten CO2-Emissionen in seinen Pflichtbericht zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken aufzunehmen. Die Richter verzichteten jedoch darauf, dem Konzern konkrete Maßnahmen zur Reduzierung seines Öl- und Gasgeschäftes aufzuerlegen, wie die Kläger es gefordert hatten.
Mehrere Umweltorganisationen und die Stadt Paris hatten TotalEnergies vorgeworfen, durch das Geschäft mit fossilen Brennstoffen Schäden für das Klima und die Umwelt zu verursachen. Ihre Klage stützt sich auf eine seit 2017 in Frankreich geltende Sorgfaltspflicht, die große Unternehmen verpflichtet, in ihrer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden zu verhindern. Das Gesetz schreibt auch vor, dass die Unternehmen einen Bericht über die Risiken seiner Geschäftstätigkeit für Gesundheit, Umwelt und Menschenrechte vorlegen müssen.
Der Bericht zu den Umweltrisiken von TotalEnergies sei "unvollständig", weil er die CO2-Emissionen der Kunden, die beim Verbrennen von Öl und Gas entstehen, nicht berücksichtige, urteilten die Richter. Die Kläger hatten argumentiert, dass gerade diese Emissionen die wichtigste Auswirkung von TotalEnergies auf das Klima darstellten.
Die Stadt Paris begrüßte das Urteil. "Zum ersten Mal erkennt ein Gericht an, dass Klimarisiken unter die Sorgfaltspflichten großer Unternehmen fallen und dass sich kein fossiler multinationaler Konzern ihnen entziehen kann", erklärte die Umweltbeauftragte der Stadt, Alice Timsit.
Das Pariser Gericht wies jedoch die Forderung der Kläger zurück, das Unternehmen zu verpflichten, neue Erdöl- und Erdgasprojekte zu stoppen und die Produktion von Öl und Gas drastisch zu drosseln. Das Gericht stellte fest, dass das Gesetz zwar eine gerichtliche Kontrolle vorsieht, dem Richter jedoch nicht erlaubt, die Umsetzung detaillierter Maßnahmen zu verlangen oder ein Ziel verbindlich vorzuschreiben.
Das Verfahren hatte Aufsehen erregt, weil es die Frage aufwarf, ob ein Gericht einem Öl- und Gaskonzern vorschreiben darf, wegen des Klimawandels seine Geschäftsstrategie zu ändern. Es ist Teil einer weltweiten Welle von Klimaklagen gegen multinationale Konzerne. In einem ähnlichen Fall muss sich der Oberste Gerichtshof der Niederlande demnächst mit dem Shell-Konzern befassen.
C.Kreuzer--VB