-
Eisschnelllauf-Streit: Sonnekalb droht mit Abwanderung
-
Burnham bei Antrittsbesuch bei Merz in Berlin für engere Zusammenarbeit mit der EU
-
Urteil: Grenzgänger müssen Schweizer Kindergeld von deutschen Leistungen abziehen
-
Sieg für Meloni: Parlament billigt umstrittene Wahlrechtsreform
-
"Gute Atmosphäre" aber keine Details: Koalitionsausschuss lässt Fragen offen
-
LEX BODI setzt mit CRIF auf transparente Investitionen und konsequente Geldwäscheprävention
-
Mögliche Raubkatze nahe München: Suche nach Puma zunächst ergebnislos
-
Steinmeier bei Staatsbesuch in Paris: "Deutsche bleiben gute Europäer"
-
Rot-Grün-Rot in Berlin droht bei Antisemitismus oder Clankontakt mit Parteiausschluss
-
Regierung: Wirtschaft im Aufschwung - Wachstum aber nicht selbsttragend
-
Burnham: Offen für Beteiligung Deutschlands an Kampfjet-Projekt GCAP
-
Nobelpreis für Literatur geht an kanadische Lyrikerin Anne Carson
-
"Bürokratiemonster": Getränkeindustrie fordert kompletten Stopp der Zuckersteuer
-
Italo-Einstieg: Erfolg für DB in Gerichtsstreit gegen Beschluss von Netzagentur
-
VfB: Torwarttalent Seimen feiert Bundesliga-Premiere
-
30 Tote bei russischem Angriff auf zwei Busse in Ostukraine
-
Haushaltsausschuss stimmt zu: Bundeswehr kann weitere Fregatten kaufen
-
Sachsen: Emu büxt aus und verletzt Besitzer beim Einfangen
-
Nobelpreis für Literatur geht an Kanadierin Anne Carson
-
Vaterschaftsanerkennung durch Transmann vor einigen Jahren kann unwirksam sein
-
Merz empfängt britischen Premier Burnham zu Antrittsbesuch in Berlin
-
Shanghai: Auch Struff in zweiter Runde
-
Bundestag streitet über Steuerreform - Ausgleich kalter Progression gefordert
-
Experten: Bundesregierung beim Bürokratieabbau auf gutem Weg
-
China schickt eigene Kandidatin ins Rennen um Nachfolge von WHO-Chef Tedros
-
Italiens Parlament billigt umstrittene Wahlrechtsreform von Meloni
-
EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet
-
Wirtschaftsministerium hebt Regierungsprognose 2026 auf 1,3 Prozent an
-
"Russlands Google": Drohnenangriff beschädigt Jandex-Rechenzentrum
-
AOK: Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen deutlich gestiegen
-
Deutsche Firmen exportieren im August etwas weniger - Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
-
Klage der Bahn gegen Behördenbeschluss zu Italo-Markteinstieg erfolgreich
-
Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute
-
EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen
-
"Viele Fehler": Watzke unterstreicht DFB-Haltung zu Infantino
-
Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben
-
Steinmeier mit militärischen Ehren zu Staatsbesuch in Paris empfangen
-
Cookies ohne Einwilligung: Bundesgerichtshof prüft Haftung
-
Tedros-Nachfolge: China schickt eigene Kandidatin ins Rennen um WHO-Chefposten
-
Kommunikation über Koalitionsausschuss: SMS statt Pressekonferenz
-
Israel ordnet Abzug von Diplomaten an: Britisches Konsulat in Jerusalem stellt Arbeit ein
-
Klingbeil: Steuerreform setzt "im Rahmen des Möglichen" richtige Schwerpunkte
-
Rubio: USA wünschen sich ein "starkes Europa"
-
Ein Toter und eine Verletzte bei Bär-Angriff in mongolischer Hauptstadt
-
Niedersachsen: 40-Jährige findet vier Meter lange Schlangenhaut auf Gehweg
-
Auto erfasst Mopeds in Brandenburg: Vier Tote 14 bis 19 Jahre alt
-
Rot-Grün-Rot in Berlin einigt sich auf Aufnahme von Sondierungsgesprächen
-
Stimmungstest für Meloni: Italiens Parlament entscheidet über umstrittene Wahlrechtsreform
-
Polizei setzt Suche nach möglichem Puma nahe München fort
-
Igel oder Eule statt Churchill: Neue Pfund-Scheine zeigen künftig Tiermotive
Kündigung wegen Kirchenaustritts: EuGH-Gutachten zweifelt an Rechtmäßigkeit
Wenn eine katholische Organisation einer Angestellten wegen ihres Kirchenaustritts kündigt, kann das nach einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Diskriminierung sein. Diese Auffassung vertrat die zuständige Generalanwältin Laila Medina in ihren am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. Es ging um eine Sozialpädagogin, die in einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung arbeitete. (Az. C-258/24)
Von 2013 bis 2019 war sie in Elternzeit und trat unterdessen aus der katholischen Kirche aus. Versuche des kirchlichen Arbeitgebers, sie zum Wiedereintritt zu bewegen, scheiterten. Daraufhin kündigte der Verein der Sozialpädagogin. Durch ihren Kirchenaustritt habe sie "schwerwiegend gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten verstoßen". Allerdings sind in der Beratungsstelle auch zwei Beraterinnen tätig, die der evangelischen Kirche angehören.
Wegen ihres im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechts haben die Kirchen nach deutschem Recht in der Regel einen besonders großen Spielraum. Nach Überzeugung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hängt es daher vom EU-Recht ab, "ob die Ungleichbehandlung der Klägerin mit Arbeitnehmern, die niemals Mitglied der katholischen Kirche waren, gerechtfertigt sein kann". Es legte den Fall dem EuGH vor.
Generalanwältin Medina vertrat nun die Ansicht, dass sich die Kündigung in einem solchen Fall nicht rechtfertigen lasse. Eine Kündigung wegen Kirchenaustritts sei nur dann möglich, wenn der Beruf es erfordere, Kirchenmitglied zu sein, und wenn die Arbeitnehmerin öffentlich gegen das Ethos der Kirche handle.
Ein Kirchenaustritt allein bedeute noch nicht, dass die Mitarbeiterin die Grundprinzipien und Werte der Kirche nicht weiter befolge und ihre Pflichten nicht mehr erfülle, erklärte die Generalanwältin.
Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich nicht an das juristische Gutachten halten. Sie orientieren sich aber bei ihren Urteilen oft daran. Ein Termin für das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben. Den konkreten Fall muss später das deutsche BAG entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.
R.Fischer--VB