-
Gidsel-Rekord: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Mehr als 70.000 Teilnehmer bei neuen Schülerprotesten in Frankreich
-
DESG-Zwist: Erfurter Sportler unterschreiben "unter Protest"
-
Maradona-Prozess: Anklage fordert bis zu zwölf Jahre Haft
-
Bundestag fordert breitere Datengrundlage bei Pränataltests
-
Ukraine-Team zu Gespräch mit Trump-Unterhändlern am Freitag und Samstag in den USA
-
Dank Gidsel-Show: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Strafrechtliche Ermittlungen: Niedersachsens SPD-Fraktionschef Politze tritt zurück
-
Klitschko: Russland zwingt Kiew vor Winter in Überlebenskampf
-
Trump: Wer nicht von "Superintelligenz" spricht, ist ein "Feind"
-
Huthis weiten Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt Riad aus
-
Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen
-
Britischer Regierungschef bei Merz: Burnham will engere Zusammenarbeit mit Berlin und der EU
-
Anklage erweitert: USA beschuldigen Maduro nun auch der Folter
-
Steinmeier hebt bei Staatsbesuch in Paris deutsches Bekenntnis zu Europa hervor
-
Zentralrat der Juden kritisiert Berliner Vereinbarung zu Antisemitismus
-
Ethikbehörde: Trump-Trust investiert massiv in Meta und SpaceX
-
Ceferin tritt zur Wiederwahl als UEFA-Chef an
-
UEFA stellt Reformen vor: Gegenkandidat lässt auf sich warten
-
Bayern: Zwei Schwerverletzte durch Schüsse in Oberpfalz - Täter lokalisiert
-
Internationaler Strafgerichtshof bezeichnet Duterte als verhandlungsfähig
-
Koalitionsausschuss lässt Fragen offen: "Gute Atmosphäre" aber wenig Greifbares
-
Alex Bodi mizează, alături de CRIF, pe investiții transparente și pe prevenirea riguroasă a spălării banilor
-
Stadt Mannheim muss umstrittenen Artikel zu Swingerparty doch veröffentlichen
-
Judoka Scoccimarro gewinnt WM-Bronze
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike kann wieder gehen
-
Auswertung: Luna und Nala sind beliebteste Hundenamen in Deutschland
-
Bundestag will grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover geben
-
Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Bayern: Zwei Verletzte durch Schüsse in Berngau - Menschen sollen in Häusern bleiben
-
Medien: Ceferin tritt zur Wiederwahl als UEFA-Chef an
-
Rückkehr nach Afrika: Formel 1 vor Premiere in Ruanda
-
"Verrückt": Kanadische Lyrikerin Anne Carson bekommt Literatur-Nobelpreis
-
Baden-Württemberg: Polizei erschießt 27-Jährigen an Tuttlinger Rathaus
-
Eisschnelllauf-Streit: Sonnekalb droht mit Abwanderung
-
"Danke für alles": Spanier trauern um von Zwangsräumung betroffene Maricarmen
-
Burnham bei Antrittsbesuch bei Merz in Berlin für engere Zusammenarbeit mit der EU
-
Urteil: Grenzgänger müssen Schweizer Kindergeld von deutschen Leistungen abziehen
-
Sieg für Meloni: Parlament billigt umstrittene Wahlrechtsreform
-
"Gute Atmosphäre" aber keine Details: Koalitionsausschuss lässt Fragen offen
-
ALEX BODI setzt mit CRIF auf transparente Investitionen und konsequente Geldwäscheprävention
-
Mögliche Raubkatze nahe München: Suche nach Puma zunächst ergebnislos
-
Steinmeier bei Staatsbesuch in Paris: "Deutsche bleiben gute Europäer"
-
Rot-Grün-Rot in Berlin droht bei Antisemitismus oder Clankontakt mit Parteiausschluss
-
Regierung: Wirtschaft im Aufschwung - Wachstum aber nicht selbsttragend
-
Burnham: Offen für Beteiligung Deutschlands an Kampfjet-Projekt GCAP
-
Nobelpreis für Literatur geht an kanadische Lyrikerin Anne Carson
-
"Bürokratiemonster": Getränkeindustrie fordert kompletten Stopp der Zuckersteuer
-
Italo-Einstieg: Erfolg für DB in Gerichtsstreit gegen Beschluss von Netzagentur
-
VfB: Torwarttalent Seimen feiert Bundesliga-Premiere
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von "Compact"-Magazin
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag mit seiner Verhandlung über das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins begonnen. Die Compact-Magazin GmbH wurde vor knapp einem Jahr verboten, das Bundesinnenministerium begründete das mit verfassungsfeindlichen Zielen. Das Gericht entscheidet nun, ob das Verbot bestehen bleibt. (Az. 6 A 4.24)
Im August verfüge es in einer viel beachteten Eilentscheidung, dass die Publikation vorläufig weiter entscheiden darf. Noch könne nicht abschließend beurteilt werden, ob Compact sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Zwar gibt es demnach Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde in einzelnen Texten. Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit war das Gericht sich aber nicht sicher, ob diese Textabschnitte so prägend seien, dass sie ein Verbot rechtfertigten.
Das soll nun im Hauptsacheverfahren grundsätzlich geklärt werden. In seinem Eilbeschluss wies das Gericht darauf hin, dass es bis dahin nur auf einen kleinen Teil der sonstigen Publikationen Zugriff gehabt habe. Kopien der bei der Razzia im Juli 2024 beschlagnahmten Beweismittel durften weiter ausgewertet werden.
Dem Bundesinnenministerium zufolge hat Compact verfassungsfeindliche Ziele und nimmt zu deren Verwirklichung eine aggressiv-kämpferische Haltung ein. Die Firma verbreite über ihr Magazin und einen Youtube-Kanal "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte".
Compact selbst hält das Verbot für unverhältnismäßig. Die Voraussetzungen dafür lägen nicht vor. Außerdem dürfe ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden, argumentiert das Unternehmen.
Der erste Verhandlungstag war am Dienstagnachmittag noch nicht zu Ende. Das Gericht setzte zwei weitere mögliche Verhandlungstage für Mittwoch und Donnerstag an, zumindest am Mittwoch sollte weiter verhandelt werden. Wann ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt.
B.Wyler--VB