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Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von "Compact"-Magazin
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag mit seiner Verhandlung über das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins begonnen. Die Compact-Magazin GmbH wurde vor knapp einem Jahr verboten, das Bundesinnenministerium begründete das mit verfassungsfeindlichen Zielen. Das Gericht entscheidet nun, ob das Verbot bestehen bleibt. (Az. 6 A 4.24)
Im August verfüge es in einer viel beachteten Eilentscheidung, dass die Publikation vorläufig weiter entscheiden darf. Noch könne nicht abschließend beurteilt werden, ob Compact sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Zwar gibt es demnach Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde in einzelnen Texten. Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit war das Gericht sich aber nicht sicher, ob diese Textabschnitte so prägend seien, dass sie ein Verbot rechtfertigten.
Das soll nun im Hauptsacheverfahren grundsätzlich geklärt werden. In seinem Eilbeschluss wies das Gericht darauf hin, dass es bis dahin nur auf einen kleinen Teil der sonstigen Publikationen Zugriff gehabt habe. Kopien der bei der Razzia im Juli 2024 beschlagnahmten Beweismittel durften weiter ausgewertet werden.
Dem Bundesinnenministerium zufolge hat Compact verfassungsfeindliche Ziele und nimmt zu deren Verwirklichung eine aggressiv-kämpferische Haltung ein. Die Firma verbreite über ihr Magazin und einen Youtube-Kanal "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte".
Compact selbst hält das Verbot für unverhältnismäßig. Die Voraussetzungen dafür lägen nicht vor. Außerdem dürfe ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden, argumentiert das Unternehmen.
Der erste Verhandlungstag war am Dienstagnachmittag noch nicht zu Ende. Das Gericht setzte zwei weitere mögliche Verhandlungstage für Mittwoch und Donnerstag an, zumindest am Mittwoch sollte weiter verhandelt werden. Wann ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt.
B.Wyler--VB