-
WM: Mehrere Teams "auf der Couch" in die K.o.-Phase
-
DFB-Auswahl trifft im Sechzehntelfinale auf Paraguay
-
Böser Torwartpatzer: Spanien weiter, Uruguay raus
-
WM-Wunder wird wahr: Kap Verde erreicht K.o.-Runde
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in München erwartet
-
Burkina Faso bricht Beziehungen zu Frankreich ab - Paris beklagt "feindseligen" Schritt
-
Hisbollah-Anhänger protestieren in Beirut gegen Libanon-Israel-Abkommen
-
Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor
-
Kantersieg gegen Irak: Senegal darf aufs Weiterkommen hoffen
-
USA greifen Ziele im Iran als Vergeltung für Angriff auf Frachter an
-
Turbo-Dreierpack: Dembélé-Show bringt Les Bleus Gruppensieg
-
Eurojackpot geknackt: 87 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Israel, der Libanon und die USA unterzeichnen Rahmenabkommen
-
UNO: Über 50.000 Vermisste nach Erdbeben in Venezuela - Helfer aus dem Ausland gelandet
-
Aus Furcht vor fremdenfeindlicher Gewalt: Südafrika unterstützt Malawier bei Ausreise
-
Boxen: Usyk legt Titel nieder - Kampf gegen Kabayel geplatzt
-
Neuer Hitzerekord in Deutschland: 41,3 Grad in Saarbrücken
-
Nach Vorwürfen: Pantisano bedauert Ablehnen seiner Entschuldigung durch CDU
-
Vorwurf der Vergewaltigung: Hakimi geht in Berufung
-
Deutscher Wetterdienst: Heißester Tag aller Zeiten mit 41,3 Grad
-
Schifffahrtsorganisation: 115 Schiffe und 2500 Seelaute aus Straße von Hormus evakuiert
-
Formel 1: Antonelli dominiert - Hamilton auf Distanz
-
Ironman-EM in Frankfurt: Strecke wegen Hitze verkürzt
-
Trumps Ex-Berater und Kritiker Bolton bekennt sich in Dokumentenaffäre schuldig
-
Deutschland erlebt heißesten Juni-Tag: Viele Veranstaltungen abgesagt
-
Rassismus-Vorwurf: Schweinsteiger wehrt sich
-
Neuer Juni-Hitzerekord für Deutschland mit über 40 Grad erreicht
-
Zwei Menschen in Bremen getötet: Polizei fahndet nach Verdächtigem
-
Papst Leo feiert bei Paris-Besuch Messe auf dem Place de la Concorde
-
US-Tech-Aktien sacken ab - Anleger befürchten Blase
-
Niedersachsens Ministerpräsident Lies gegen radikale Sparpläne bei VW
-
Zwei Stürme nehmen Kurs auf Japan - In Taiwan zwei Tote
-
Nach Fund von totem Baby in Renningen: Mutter unter Tötungsverdacht festgenommen
-
Bericht: Regierung verständigt sich auf Haushalt mit harten Sparmaßnahmen
-
Antonelli Schnellster in Österreich - Probleme bei Red Bull
-
Mehr als vier Jahre Haft für verbotene Lieferung von Fahrzeugteilen nach Russland
-
Tunesien: Bekannte Menschenrechtsaktivistin zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Mutter soll in Renningen gefundenen Säugling getötet haben
-
Sechseinhalb Jahre Haft für Untreue mit Millionenschaden in Bayern
-
Maria im Finale von Eastbourne
-
Stuttgart 21 wird noch teurer und noch später fertig
-
Etliche Veranstaltungen in Deutschland wegen Extremhitze am Wochenende abgesagt
-
Wadephul reist in die USA und nach Südamerika - Gespräche über Mercosur geplant
-
"Eine menschenverachtende Tat": Lebenslange Haft für Anschlag in Magdeburg
-
Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer
-
Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Bundes-Einstieg beim Panzerbauer KNDS
-
Prien plant offenbar gleichmäßigere Zeitaufteilung beim Elterngeld
-
Gouverneur: Ausnahmezustand auf der Krim nach ukrainischen Angriffen ausgerufen
-
Deutsche Bahn verschiebt Inbetriebnahme von Stuttgart 21 offiziell auf 2031
Kartellamt: Preisobergrenzen für Händler auf Amazon "wettbewerblich bedenklich"
Das Bundeskartellamt hält die Preisobergrenzen für Händler, die ihre Waren auf Amazon anbieten, für "wettbewerblich bedenklich". Die Händler dürfen bestimmte, von Amazon vorgegebene Preisobergrenzen nicht überschreiten - das könnte ein Missbrauch nach den Vorschriften für große Digitalunternehmen und ein Verstoß gegen allgemeine Missbrauchsvorschriften sein, erklärte die Behörde am Montag. Amazon wies die Einschätzung des Kartellamts umgehend zurück.
Der US-Onlinehändler vereint laut Kartellamt rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Onlinehandel mit Waren auf sich. Amazon ist dabei mit dem eigenen Handelsgeschäft "Amazon Retail" tätig und betreibt den Onlinemarktplatz "Marketplace" - hier können Händler ihre Waren direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Nach Angaben des Unternehmens hat es rund 47.500 deutsche Verkaufspartner.
Zur Überprüfung der Preise auf seiner Plattform setzt Amazon Preiskontrollmechanismen ein. Wenn diese Mechanismen die Händlerpreise als zu hoch bewerten, werden die entsprechenden Angebote entweder ganz vom Marktplatz entfernt oder werden nicht im hervorgehobenen Einkaufsfeld angezeigt, wie das Kartellamt erklärte. Zudem gibt es für solche Angebote weitere Einschränkungen bei der Darstellung, zum Beispiel in der Suchergebnisliste. Hält kein Händler die Preisobergrenzen ein, erhalten die betroffenen Händler eine Nachricht, in der sie zur Anpassung an Referenzpreise aufgefordert werden, die Amazon für angemessen hält.
Diese Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber sei "grundsätzlich wettbewerblich bedenklich", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt wird."
Mundt kritisierte zudem, dass die Preisgrenzen für Marktplatzhändler nicht transparent seien. Amazon nutze für seine Preiskontrollen verschiedene Algorithmen und statistische Modelle, die auf unterschiedliche Preise und Preisbestandteile von aktuellen oder früheren Angeboten auf Amazon und von externen Wettbewerbern zurückgreifen und dynamische, wechselnde Preisobergrenzen für Händlerangebote berechnen.
All diese Mechanismen griffen in die Preisgestaltungsfreiheit ein, erklärte das Kartellamt. Die Einschränkungen seien "unangemessen und sachlich nicht gerechtfertigt". Amazon habe nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Das Unternehmen erklärte am Montag, es sei mit der Einschätzung des Kartellamts "in keiner Weise einverstanden". Kleine und mittelständische Unternehmen, die über Amazon verkaufen, "legen ihre Preise frei und unabhängig fest", betonte eine Sprecherin. Werde Amazon "daran gehindert, Kunden zu helfen, wettbewerbsfähige Angebote zu finden", führe dies zu einer "schlechten Einkaufserfahrung", da Amazon "nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise begünstigen" müsste. "Amazon zu zwingen, Kunden auf Amazon.de überteuerte Waren anzubieten, untergräbt die bestehenden EU-weiten Vorschriften."
Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2022 festgestellt, dass Amazon über eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb verfügt und deshalb der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt. Dagegen klagte Amazon; der Bundesgerichtshof bestätigte die Einstufung im April 2024.
D.Schlegel--VB