-
Zwölf Sprengstoffvorrichtungen in Sachsen gefunden - Polizei prüft Verbindung
-
Trump-Gesandte mit Vorschlag zu Beendigung des Ukraine-Kriegs in Moskau eingetroffen
-
Infekt: Peterson fehlt DBB-Frauen gegen Japan
-
Nach 3:0-Führung: Wolfsburg verschenkt Heimsieg
-
Nürnberg gibt erstmals Punkte ab
-
Mehrere tausend Teilnehmer versammeln sich zu Demokratiefestival in Magdeburg
-
Nach Sturzflut in Nepal: Rettung von zwei weiteren Überlebenden weckt neue Hoffnung
-
Russell in Monza vor Hamilton - Antonelli Vierter
-
Rechtsstreit um Briefwahl in den USA geht in weitere Runde
-
Anderthalb Wochen nach Sturzflut zwei weitere Menschen in Nepal lebend geborgen
-
US-Gesandte Kushner und Witkoff zu Gesprächen über Ukraine-Krieg in Moskau
-
Verletzter Pogacar beendet Saison - und verlängert bis 2032
-
"Eines der prägendsten Gesichter der Filmlandschaft": Michael Mendl gestorben
-
Schauspieler Michael Mendl gestorben
-
Nach Eklat in Lyon: UEFA sperrt Fener-Profi Guendouzi
-
Angriffe auf Umspannwerke: Amprion-Chef will für Unternehmen mehr Befugnisse
-
Mehr als neun Tage nach Sturzflut weiterer Mensch lebend aus Tunnel in Nepal gerettet
-
S04-Legende Thon hofft auf würdigen Neuer-Abschied auf Schalke
-
CDU im Saarland wählt Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet weiter nach Verdächtigem
-
Weiter Suche in Nepal nach Überlebenden der Sturzflut - Zahl der Toten erneut gestiegen
-
US Open: Shelton auf dem Weg zum Duell mit Alcaraz
-
US-Gesandte Kushner und Witkoff am Wochenende mit Ukraine-Vorschlag in Moskau und Kiew
-
Trost von Merz, dann Eistonne: DBB-Frauen trotzen dem Frust
-
Alle Teams in Mailand: Formel 1 eröffnet 2027 gemeinsam
-
"Höhere Ziele": Kompany glaubt an Schalke
-
Panamakanalbehörde reduziert wegen El Niño Anzahl der täglich erlaubten Schiffe
-
Krimi in New York: Williams-Schwestern verlieren bei Comeback
-
Tetris distanziert sich von Online-Videospiel auf Internetseite des Weißen Hauses
-
Auch dank Bredlow: VfB siegt vor den Augen von Klopp
-
Verschollen geglaubte Habsburg-Juwelen erstmals in Kanada ausgestellt
-
Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs
-
"Selbst schuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
"Selbst dchuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website
-
Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin
-
US-Prozess gegen mutmaßliche Kindsmörderin Lindsay Clancy geplatzt
-
Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein
-
Böser Fehlstart in die Heim-WM: DBB-Frauen gehen unter
-
UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet unter Hochdruck nach Verdächtigem
-
Medien: Musiala gegen Schalke im Kader
-
Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew
-
Zahl unerlaubter Einreisen im August auf niedrigstem Stand seit über fünf Jahren
-
US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed
-
Anschläge auf Umspannwerke: Dobrindt geht von "Klimaextremismus" aus
-
Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei
-
Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an
-
Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe
Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Grundsatzurteil ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)
Das Urteil ist maßgeblich für Tausende anderer Fälle, die noch vor deutschen Gerichten liegen und auf die höchstrichterliche Klärung warteten. Denn der BGH erklärte das Verfahren zu einer sogenannten Leitentscheidung und entschied grundsätzlich über die Frage.
Die Stiftung Warentest schätzt nun, dass ein Großteil der etwa sechs Millionen deutschen Opfer des Datendiebstahls Anspruch auf Schadenersatz hat. Dieser könnte allerdings niedriger ausfallen als viele hofften: Der BGH hält etwa 100 Euro für angemessen, wenn kein weiterer Schaden entstanden ist.
Keine Voraussetzung ist es, dass die erbeuteten Daten beispielsweise von Betrügern missbraucht wurden. Opfer des Vorfalls müssen auch nicht nachweisen, dass sie deswegen besonders besorgt sind.
Es ging vor dem BGH um sogenanntes Scraping. 2018 und 2019 griffen Unbekannte bei Facebook Daten von Hunderten von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern ab. Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden. Inzwischen ist das nicht mehr möglich. Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab. Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet.
Darunter waren auch Daten des Klägers in dem konkreten Fall, der vom BGH verhandelt wurde. Bekannt wurde so seine Telefonnummer in Verknüpfung mit seiner Nutzer-Identität. Auch sein Name, Geschlecht und Arbeitgeber waren unter den Daten, diese hatte er allerdings zuvor selbst auf Facebook veröffentlicht.
Vom Facebook-Mutterkonzern Meta forderte er Schadenersatz von mindestens 1000 Euro. Nach dem Scraping-Vorfall würde er deutlich häufiger in betrügerischer Absicht per E-Mail, SMS und Telefon kontaktiert. Das mache ihm Sorgen, argumentierte er.
Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte er damit keinen Erfolg. Dieses muss nun neu über den Fall entscheiden und dabei die Einschätzung des BGH berücksichtigen. In Karlsruhe konnte der konkrete Fall nicht entschieden werden, da noch Feststellungen fehlten. Das Oberlandesgericht muss anhand der damaligen Nutzungsbedingungen abschließend prüfen, ob wirklich ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vorlag.
Das ist allerdings sehr wahrscheinlich. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters führte bei der Urteilsverkündung aus, dass die Standard-Voreinstellung zu den Telefonnummern auf Facebook damals nicht dem Grundsatz der Datenminimierung entsprach. Demnach muss die Verarbeitung personenbezogener Daten sich auf das absolut Notwendige beschränken.
Dass der Kläger im konkreten Fall am Ende tatsächlich 1000 Euro bekommt, ist dennoch sehr fraglich. Der BGH wies darauf hin, dass er keine Bedenken habe, für einen bloßen Kontrollverlust ohne weitere Folgen nur etwa 100 Euro Ausgleich anzusetzen.
Berücksichtigt werden müsse unter anderem, wie sensibel die veröffentlichten Daten waren und auf welche Art die Kontrolle verlorenging. Wichtig sei außerdem, wie lange der Kontrollverlust dauerte und ob es möglich war, die Kontrolle über die Daten wiederzubekommen, beispielsweise durch eine neue Telefonnummer.
Stiftung Warentest riet betroffenen Nutzern nach dem Urteil, schnell zu handeln, denn ein möglicher Anspruch verjähre zum Ende des Jahres.
Meta gab sich weiter optimistisch. Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields erklärte für das Unternehmen, es sei "zuversichtlich, dass die Sach- und Rechtsfragen erneut zugunsten von Meta entschieden werden". Die Systeme von Facebook seien nicht gehackt worden und es habe keinen Datenschutzverstoß gegeben.
F.Wagner--VB