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Arbeitspflicht für Bürgergeld-Bezieher - CDU fordert "Systemwechsel"
Die CDU will arbeitsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach spätestens sechs Monaten zur Arbeit verpflichten. Der Sozialstaat müsse "für die wirklich Bedürftigen da sein, die nicht arbeiten können", sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann der "Süddeutschen Zeitung" vom Dienstag. Deswegen brauche es einen "Systemwechsel" beim Bürgergeld mit "mehr Anreizen für die Jobaufnahme".
Künftig solle gelten, "dass jeder, der arbeiten kann und Sozialleistungen bezieht, spätestens nach einem halben Jahr einen Job annehmen oder gemeinnützig arbeiten muss", sagte der Christdemokrat. "Wer nicht arbeiten will, muss das nicht tun - er kann dann aber auch nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für seinen Lebensunterhalt aufkommt."
Das sei der Staat "all denen schuldig, die jeden Tag arbeiten gehen und damit die Sozialleistungen des Staates für andere erst möglich machen", sagte Linnemann weiter. Er warf der Ampel-Koalition vor, das System der Anreize zur Arbeitsaufnahme "leider weitgehend abgeschafft" zu haben. So seien zum Beispiel "die Kooperationsvereinbarungen zwischen Bürgergeld-Empfängern und dem Staat nicht verbindlich".
Linnemann sagte, die CDU wolle die Forderung nach einem Systemwechsel beim Bürgergeld in ihrem neuen Grundsatzprogramm "verankern". Der Generalsekretär ist auch Vorsitzender der Grundsatzprogramm-Kommission seiner Partei.
Das Bürgergeld gibt es seit dem 1. Januar. Es löste das Arbeitslosengeld II - umgangssprachlich Hartz IV - ab. Nach längeren Verhandlungen hatten dem Gesetz im Bundesrat auch unionsregierte Länder zugestimmt.
L.Stucki--VB