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Kritik an geplanter Verschärfung des französischen Einwanderungsgesetzes
Mehrere Hilfsorganisationen haben die geplante Verschärfung des Einwanderungsgesetzes in Frankreich kritisiert. Die jüngsten Änderungen durch den Senat gäben "Anlass zu größter Sorge mit Blick auf ausländische Menschen", erklärte am Donnerstag ein Verband von insgesamt 870 sozialen Organisationen.
In der Nacht zum Donnerstag hatte der mehrheitlich rechte Senat einen geplanten Gesetzesartikel gekippt, nach dem arbeitende Migranten künftig leichter eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollten. Dabei ging es in erster Linie um Branchen, in denen Personalmangel herrscht. Die Regierung hatte auf diese Weise die Integration fördern wollen.
Die Senatoren hatten den Gesetzentwurf noch an weiteren Stellen verschärft. So sollen Kinder ausländischer Eltern, die in Frankreich geboren und aufgewachsen sind, nicht mehr wie bisher automatisch mit 18 die französische Staatsangehörigkeit bekommen. Auch die medizinische Versorgung von Migranten wollen die Senatoren einschränken. Künftig sollen sie nur noch in Notfällen medizinische Hilfe bekommen.
Der Krankenhausverband warnte vor "großen Risiken für die öffentliche Gesundheit". Migranten lebten häufig in prekären Verhältnissen und bekämen daher häufiger ansteckende Krankheiten. "Eine frühe Behandlung ist immer besser als eine verspätete", betonte der Verband.
Zudem stimmten die Senatoren für eine Einschränkung des Familiennachzugs und die erneute Erklärung des illegalen Aufenthalts zum Delikt.
Der Senat will am Dienstag über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen, der dann anschließend von der Nationalversammlung debattiert wird. Ein Abgeordneter des Regierungslagers kündigte bereits an, die Änderungen des Senats wieder rückgängig machen zu wollen.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron wollte ursprünglich ein "ausgeglichenes" Gesetz auf den Weg bringen, das sowohl die Integration fördern, als auch das Abschieben abgelehnter Asylbewerber erleichtern sollte. Für die endgültige Verabschiedung ist das Regierungslager jedoch auf die Unterstützung der rechten Opposition angewiesen. Dieser war der Artikel zu der Aufenthaltserlaubnis für arbeitende Migranten von Beginn an ein Dorn im Auge.
Es ist der zweite Anlauf der Regierung, den Text zu verabschieden. Im März hatte Premierministerin Elisabeth Borne eingeräumt, dass sich keine Mehrheit abzeichne. Denkbar ist daher, dass sie einmal mehr den Verfassungsparagrafen 49.3 nutzen wird, mit dem das Gesetz ohne abschließende Abstimmung der Abgeordneten verabschiedet werden kann. Einen daran anschließenden Misstrauensantrag würde die Regierung wohl überstehen - dabei aber einen weiteren demokratischen Imageschaden in Kauf nehmen.
T.Suter--VB