-
Nach Tanker-Beschuss: USA greifen Iran "massiv" an - Teheran droht mit Vergeltung
-
Krankenkassen-Beiträge: Grüne wollen Abstimmung im Bundestag stoppen
-
Kritik aus SPD-Fraktion an Elterngeld-Plänen von Prien
-
Kiew von Serie von Explosionen erschüttert
-
Der Traum lebt: Die Schweiz fordert Messis Argentinien
-
USA melden neue "massive Angriffe" auf den Iran - Teheran droht mit Vergeltung
-
Bericht: Bundesbürger klagen über gefühlten Kaufkraftverlust
-
Wimbledon: Djokovic macht Halbfinale gegen Sinner perfekt
-
US-Armee meldet neue "massive Angriffe" auf den Iran
-
Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef: Farage will Abgeordnetenmandat niederlegen und erneut antreten
-
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Einsturz befürchtet: Instabiler New Yorker Wolkenkratzer löst Großalarm aus
-
Verurteilte Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
-
IOC: Russische Mannschaftssportler dürfen wieder an Olympia teilnehmen - ohne Flagge
-
"Drohende Gefahr" und lange Präventivhaft: Karlsruhe prüft Bayerns Polizeigesetz
-
IOC lässt Russland wieder zu - Ukraine wettert
-
Nach 0:2-Rückstand: Messis Argentinier kämpfen sich zum Sieg
-
Trump schimpft in Ankara auf die Nato - Verbündete kündigen Rüstungsgeschäfte an
-
Skandal um Beleidigung von Fußballstar Mbappé: Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Rätselraten um Mitch McConnell: Republikaner-Urgestein seit Wochen im Krankenhaus
-
Mit Verspätung: Oberstdorf erhält Zuschlag für Ski-WM 2031
-
Drei Tanker in der Straße von Hormus trotz Waffenruhe angegriffen
-
Zverev erstmals im Viertelfinale - Struff verpasst Sensation
-
Pogacar gibt Gelb ab - Pedersen sprintet zum Sieg
-
Regierung spart beim Elterngeld - Kritik an Prien
-
Hitzealarm in Südeuropa - Schwieriger Kampf gegen Waldbrände in Frankreich
-
Algerischer Präsident kommt nach Berlin - Hoffnung für inhaftierten französischen Journalisten
-
Magyar: Orban-nahes staatliches Radio und Fernsehen in Ungarn stellen Sendebetrieb ein
-
Bundeskanzler Merz zu Nato-Gipfel in Ankara eingetroffen
-
Völler: Rio-Weltmeister müssen "Verantwortung übernehmen"
-
Auch neben Klopp: Völler macht weiter
-
IOC lässt Russland wieder zu
-
Prinz Harry und Elton John scheitern mit Klage gegen britische Boulevardmedien
-
Le Pen in Paris verurteilt: Präsidentschaftskandidatur mit Fußfessel möglich
-
Aus gegen Sinner: Struff verpasst Sensation
-
Bombenanschläge mit Verletzten bei Macrons Besuch in Damaskus
-
"Drohende Gefahr" in Bayerns Polizeigesetz wird von Verfassungsgericht geprüft
-
Tschechisches Gericht bestätigt Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich nach Deutschland
-
Nordische Kombination fliegt aus dem olympischen Programm
-
Trump kritisiert Verbündete bei Ankunft zum Nato-Gipfel in Ankara erneut scharf
-
US-Handelsdefizit steigt im Mai auf Ein-Jahres-Hoch
-
Industrieemissionen 2025 vor allem wegen schwacher Wirtschaft gesunken
-
EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen
-
Regierung setzt aus Spargründen Rotstift beim Elterngeld an - Kritik an Prien
-
Prinz Harry und Elton John in Prozess gegen britische Boulevardmedien unterlegen
-
Gefügel und Schweine: Brüssel stellt strengere Tierschutzregeln in Aussicht
-
Trump bei Treffen mit Erdogan: "Sehr enttäuscht" von Nato-Partnern
-
Vergleichsportal: Smartphone statt Festnetz-Internet bei gleicher Leistung teurer
-
Neue Hitzewelle macht Südeuropa zu schaffen - Evakuierungen wegen Feuer in den Pyrenäen
Arbeit auf Abruf: Ohne Vertragsregelung gelten 20 Wochenstunden als vereinbart
Wurde bei "Arbeit auf Abruf" keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, gelten in der Regel 20 Wochenstunden als vereinbart. Anderes gilt nur bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwas anderes wollten, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Eine vorübergehend hohe Inanspruchnahme reiche dafür aber nicht aus. (Az. 5 AZR 22/23)
Die Klägerin arbeitete seit 2009 bei einer Druckerei als "Abrufkraft Helferin Einlage". Ihr Arbeitsvertrag enthält keine Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit. Von 2017 bis 2019 arbeitete sie nach eigenen Angaben durchschnittlich 103 Stunden pro Monat. Sie meinte, dies sei nun als vertragliche Arbeitszeit anzusehen.
2020 und 2021 wurde ihre Arbeitsleistung aber deutlich weniger abgerufen. Die Differenz verlangte die Klägerin rückwirkend als Nachzahlung. Die Arbeitgeberin verwies auf eine Betriebsvereinbarung, wonach die Mindestarbeitszeit nur zehn Stunden pro Woche betrage.
Wie schon die Vorinstanzen urteilte nun auch das BAG, dass die Mindestarbeitszeit 20 Wochenstunden beträgt. Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, dass nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eigentlich eine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden müsse. Werde dies versäumt, greife eine gesetzliche "Fiktion" von 20 Wochenstunden.
Anderes könne nur gelten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer anderes vereinbaren wollten, führte das BAG aus. Dafür reiche die hier von der Arbeitnehmerin vorgetragene höhere Inanspruchnahme in den Jahren 2017 bis 2019 nicht aus. Dieser Zeitraum liege "lange nach Beginn des Arbeitsverhältnisses" und sei "scheinbar willkürlich gegriffen".
Nach dem Erfurter Urteil muss daher der Arbeitgeber im Streitfall Lohn nur insoweit nachzahlen, als in einzelnen Wochen die Arbeitszeit unter 20 Wochenstunden lag.
H.Weber--VB