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Ermittlungen in Niedersachsen: 14-Jährige sollen 13-Jährigen vergewaltigt haben
Zwei 14-Jährige sollen im niedersächsischen Königslutter einen ein Jahr jüngeren Jungen gequält und vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig gab am Mittwoch entsprechende Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten bekannt, die ihre Tat demnach auch gefilmt und die Aufnahmen weiter verbreitet hatten. Staatsanwaltschaft und Polizei warnten junge Menschen eindringlich vor einer Weiterleitung. Jede Verbreitung vergrößere das Leid des Opfers zusätzlich.
Den Angaben zufolge hatte sich die Tat vor knapp drei Wochen in einem verlassenen Gebäude in Königslutter ereignet. Das 13-jährige Opfer wurde demnach geschlagen, erniedrigt und sexuell missbraucht. Laut Staatsanwaltschaft gab es einen Haupttäter sowie einen Komplizen. Das Video des Verbrechens sei anscheinend wohl "weit" verbreitet worden, hieß es seitens der Ermittler.
"Polizei und Staatsanwaltschaft werden alles in ihrer Macht stehende tun, um die weitere Verbreitung des Videos zu verhindern", erklärten die Behörden. Es werde darüber hinaus auch versucht, die Verbreitungswege "umfassend aufzuklären". Jeder strafmündige Mensch im Alter ab 14 Jahren mache sich damit strafbar. Darüber hinaus müsse jeder, der das Video verbreite oder bereits verbreitet habe, mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme des Handys rechnen.
Laut Staatsanwaltschaft ist der mutmaßliche Haupttäter bereits wegen Gewalt bekannt. Gegen ihn wurde demnach im vergangenen Jahr bereits mehrfach wegen Körperverletzung und Raubs ermittelt, die Verfahren mussten wegen seiner damaligen Strafunmündigkeit eingestellt werden. Derzeit ist er demnach vor dem Amtsgericht Helmstedt zudem wegen einer gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Dabei geht es um eine Attacke auf eine 13-Jährige aus dem April. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er das Mädchen mit einem Stock und mit der Faust geschlagen haben. Nach neuesten Erkenntnissen im Zuge der aktuellen Ermittlungen soll der Hauptverdächtige zudem sein jüngstes Opfer bereits zuvor attackiert haben. Dies sei bislang noch nicht bekannt gewesen.
H.Gerber--VB