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Rechtsstreit über staatliche Hilfen für Flughafen Hahn geht in die nächste Runde
Der Rechtsstreit über staatliche Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn geht in die nächste Runde: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hob am Donnerstag ein vorheriges Urteil des EU-Gerichts dazu auf, das Gericht muss sich erneut mit der Sache befassen. Ursprünglich hatte die Lufthansa geklagt. (Az. C-466/21 P)
Die Airline wandte sich gegen eine Entscheidung der EU-Kommission von 2017, wonach das Land Rheinland-Pfalz dem Flughafen Betriebsbeihilfen von bis zu 25,3 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2021 gewähren durfte. Vor dem EU-Gericht hatte die Lufthansa-Klage im Mai 2021 zunächst Erfolg.
Daraufhin zog das Land Rheinland-Pfalz vor den EuGH als nächsthöhere Instanz. Dieser erklärte nun, dass das EU-Gericht bei seiner Entscheidung mehrere Rechtsfehler gemacht habe und den Fall darum noch einmal aufrollen müsse.
Der Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück wird vor allem von Ryanair angeflogen. Früher war er mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert worden, 2017 übertrug das Land seine Anteile an die chinesische HNA Airport Group. Im Zuge der Corona-Pandemie rutschte der Flughafen Ende 2021 in die Zahlungsunfähigkeit. Das Insolvenzverfahren wurde im Februar 2022 eröffnet. Im April dieses Jahres wurde der Verkauf an die Immobiliengruppe Triwo aus Trier bekannt.
E.Burkhard--VB