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Reform der Schuldenbremse: Expertenkommission hat laut Bericht drei Vorschläge
Die von der Regierung eingesetzte Kommission für eine Reform der Schuldenbremse hat einem Bericht zufolge mangels einer Einigung mehrere verschiedene Modelle erarbeitet. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Dienstagabend berichtete, will das Expertengremium Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in der kommenden Woche wohl drei unterschiedliche Vorschläge machen - einen, der auf Unionsseite gefunden wurde, einen der SPD-nahen Fachleute und einen der beteiligten Ökonominnen Philippa Sigl-Glöckner und Isabella Weber.
Einigkeit besteht der Zeitung zufolge darin, dass die Begrenzung des strukturellen Defizits grundsätzlich ein geeignetes Instrument ist, um die Kontrolle über die Staatsverschuldung zu behalten. Einen Konsens gibt es auch darüber, dass die Verteidigungsausgaben mittelfristig wieder in den Kernhaushalt des Bundes integriert und den Regeln der Schuldenbremse unterworfen werden sollten.
Davon abgesehen unterscheiden sich die Vorschläge jedoch deutlich. Laut "SZ" sieht das Konzept der Union eine Art "atmende Schuldenbremse" vor, bei der es bei der Begrenzung der strukturellen Haushaltsdefizite von Bund und Ländern auf 0,35 Prozent bleibt, solange der Gesamtschuldenstand mehr als 60 Prozent beträgt. Die Verteidigungsausgaben sollen ab 2029 schrittweise wieder in den regulären Haushalt überführt werden.
Der SPD-nahe Vorschlag einer "investitionsorientierten Schuldenbremse" zielt für die Bundeswehr auf einen längeren Übergangszeitraum bis 2040 ab und sieht zudem vor, Ausgaben für Schienen, Brücken, Digitalisierung, Bildung und andere Zukunftsprojekte zumindest teilweise von der Kreditregel auszunehmen. Dazu sollen Bund und Länder pro Jahr zusätzlich zur strukturellen Defizitgrenze von insgesamt 0,7 Prozent weitere 0,8 Prozent des BIP für Investitionen ausgeben dürfen.
Bei den von den Ökonominnen ausgearbeiteten Empfehlungen geht es primär um die mehrjährige Entwicklung der Staatsausgaben, wie die Zeitung weiter berichtete. Ziel sei es, die EU-Schuldenregeln einzuhalten, außerdem sollen Investitionen gegenüber anderen Ausgaben des Staates nicht privilegiert werden. Neben der Begrenzung der Staatsschulden soll zudem auch die Vollbeschäftigung als gleichwertiges Ziel in der Verfassung verankert werden.
Klingbeil hatte am Montag angekündigt, dass er zeitnah den Bericht der Kommission bekommen werde. Union und SPD hatten sich in den Koalitionsverhandlungen auf eine Reform der Schuldenbremse verständigt. Klingbeil setzte daraufhin eine Expertenkommission ein, die sich seit September mit Reformvorschlägen beschäftigt. Die Schuldenbremse soll so reformiert werden, dass dauerhaft zusätzliche Investitionen möglich sind und zugleich die öffentlichen Finanzen solide bleiben.
Zwischenzeitlich sah es nach einem Scheitern der Kommission aus, deren Mitglieder sich offenbar nun nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen konnten. Klingbeil sagte dazu, es sei bekannt, "wie uneins" die Debatten in der Reformkommission seien. "Aber dass wir dort Entscheidungen treffen müssen, das sieht, glaube ich, jeder in der Koalition so."
Eine Änderung der Schuldenregeln im Grundgesetz wäre ein großer Akt, denn im Parlament ist dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig. Darüber verfügen die Regierungsfraktionen derzeit aber nicht.
C.Stoecklin--VB