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Eilanträge in Karlsruhe: Grüne und Linke wollen Kassenreform vor Sommerpause stoppen
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Wahlkampf als "Geisel": Scharfe Kritik in Frankreich an Le Pens Kandidatur
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"Ein Serienmörder": Höchststrafe für Berliner Palliativarzt in Prozess um 15 Taten
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Viel Kritik vor Bundestagsabstimmung über Gesetz für neue Gaskraftwerke
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Bundestag lehnt Antrag auf Verschiebung des Beschlusses zur GKV-Reform ab
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Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen
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Verletzte bei mutmaßlicher Gewalttat an Gymnasium in Bayern - Täter festgenommen
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Trump äußert sich auf Gipfel "sehr verärgert über die Nato"
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Laschet zu Nato-Gipfel: Müssen Trump bei Laune halten
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Studie attestiert Bundesbürgern verzerrte Wahrnehmung ihrer Kaufkraft
Minister Heil stellt Empfehlung zu höherem Mindestlohn in Pflegebranche vor
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellt am Dienstag die Empfehlung der Pflegemindestlohn-Kommission für Beschäftigte der Pflegebranche vor (10.30 Uhr). Die Empfehlung der paritätisch besetzten Kommission soll dann von Heils Ministerium per Verfügung umgesetzt werden und die bisherige Mindestlohnregelung in der Branche ablösen, die im kommenden Januar ausläuft. Diese sah eine Tarifanhebung je nach Qualifizierungsstand der Beschäftigten auf 14,15 Euro bis 18,25 Euro pro Stunde vor. Sie trat im Mai 2022 in Kraft.
Im Jahr 2010 war erstmals ein Pflegemindestlohn festgelegt worden. Dieser liegt deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn. Der Pflegemindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegebetrieben - nicht hingegen für private Haushalte als Arbeitgeber: Hier gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Die Pflegebranche leidet unter Personalmangel. Examinierte Pflegefachkräfte verdienen in der Regel deutlich mehr als den Pflegemindestlohn.
P.Anderson--BTB