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"Ein Serienmörder": Höchststrafe für Berliner Palliativarzt in Prozess um 15 Taten
Wegen 15-fachen Mordes hat das Landgericht Berlin einen Palliativarzt zur in Deutschland möglichen Höchststrafe verurteilt. Der 41-jährige Johannes M. wurde am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt, außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Mediziner zwölf Frauen und drei Männer bei Hausbesuchen getötet hatte.
Die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch sagte über M., dieser sei "ein Serienmörder". Die nun abgeurteilten Mordtaten seien wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. Dabei verwies sie auf Telefonate des Mediziners mit seiner Frau, in denen dieser davon gesprochen habe, "schon immer, schon lange" getötet zu haben.
Der Fall sei unfassbar, sagte die Richterin. Der Angeklagte habe nicht aus Mitleid getötet, um seinen Patienten Schmerzen zu ersparen, oder aus einer falsch verstandenen Sterbehilfe. Der Mann sei stattdessen bei seinen Taten von einem Gefühl der Macht durchzogen gewesen. Seine Opfer waren zwischen 25 und 94 Jahre alt, sie lebten in verschiedenen Berliner Stadtteilen.
Busch verwies auf das Geständnis des Mediziners, das dieser erst gegen Ende des Prozesses abgelegt hatte. Darin sprach dieser von Gefühlen der Omnipotenz bei seinen Taten. "Wenn man in den Duden schaut, findet man etwas von göttlicher Allmacht, absoluter Macht", sagte die Richterin. Das Gericht gehe davon aus, dass den Mann tatsächlich ein solches Machtgefühl geleitet habe.
Mit Sterbehilfe habe das Handeln des Manns nichts zu tun. Die meisten der Getöteten hätten leben wollen, viele von ihnen hätten trotz der Palliativversorgung noch Wochen, Monate oder sogar Jahre an Lebenszeit vor sich gehabt. Nur zwei der Getöteten seien am Todestag bettlägerig gewesen. Alle 15 Getöteten hätten aber selbst entscheiden wollen, wie, wo und im Beisein welcher Menschen sie hätten sterben wollen.
Die Richterin verwies etwa bei einer getöteten 25-Jährigen darauf, dass diese erst wenige Tage vor ihrer Ermordung eine neue Tablettentherapie wegen ihres Schilddrüsentumors begonnen habe. Die Frau habe leben wollen, sei selbstständig gewesen, habe ihre Wohnung verlassen und Freundinnen treffen können. Bei der Ermordung der jungen Frau habe sich der Arzt von seinem dreijährigen Sohn in die Wohnung der Frau begleitet lassen.
Die Taten wurden zwischen September 2021 und Juli 2024 begangen. Der Mediziner legte bei seinen Hausbesuchen in einigen der Wohnungen Feuer, um seine Taten zu vertuschen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es verhängte wie von der Anklage gefordert auch ein lebenslanges Berufsverbot gegen den Mediziner. Die Verteidigung hatte dagegen beantragt, keine Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Der angeklagte Arzt war während seiner Taten bei einem auf Palliativversorgung spezialisierten Pflegedienst angestellt, der schließlich Verdacht schöpfte und so die Ermittlungen anstieß. Im Prozess traten mehrere Angehörige der Opfer als Nebenkläger auf. Unabhängig von diesem Prozess wird der Angeklagte verdächtigt, mehr als 70 weitere Patientinnen und Patienten getötet zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu laufen noch.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte, sämtliche Verdachtsfälle lückenlos aufzuklären. "Schließlich war der verurteilte Serientäter lange als Arzt an unterschiedlichen Orten tätig", erklärte er. Das seien Polizei und Staatsanwaltschaft den Angehörigen schuldig. Brysch forderte, die ambulant arbeitenden Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte für das Thema zu sensibilisieren, dies müsse in das Weiterbildungsprogramm der medizinisch-pflegerischen Berufe aufgenommen werden.
F.Mueller--VB