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Studie: Wärmepumpen wegen staatlicher Förderung günstiger als Gasheizungen
Wärmepumpen sind unter Berücksichtigung der geplanten staatlichen Förderung über die Dauer ihrer Nutzung insgesamt günstiger als fossile Gasheizungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Prognos AG im Auftrag des Umweltverbands WWF, die am Montag in Berlin veröffentlicht wurde. Dies gilt der Studie zufolge auch bereits in der niedrigsten Stufe der Förderung.
"Wer heute klimafreundlich handelt, handelt auch wirtschaftlich vernünftig", erklärte dazu die Leiterin des Bereichs Klimapolitik beim WWF, Viviane Raddatz. Dies müsse den Menschen jetzt durch eine gute Kommunikation vermittelt werden. "Die Menschen brauchen Fakten, keine Meinungen, um ihr Wohnumfeld für die Zukunft richtig aufzustellen", hob Raddatz hervor.
Berechnet wurden demnach für ein energetisch relativ ungünstiges Haus der Energieeffizienzklasse F die Kosten einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe mit den angedachten drei Förderkategorien Grundförderung (30 Prozent), Grundförderung plus Geschwindigkeitsbonus (50 Prozent) sowie zusätzlichem Einkommensbonus (70 Prozent). Verglichen wurde dies mit den Kosten einer neuen Gasheizung. In allen Berechnungen habe sich die Wärmepumpe als die langfristig günstigere Option erwiesen.
Allein die Grundförderung mache die Wärmepumpe wettbewerbsfähiger als eine Gasheizung, heißt es. Durch Grund- und Geschwindigkeitsbonus ließen sich bereits rund 400 Euro im Jahr im Vergleich zu einer Gasheizung einsparen, in Kombination mit einer Solaranlage sogar rund 780 Euro. Mit dem zusätzlichen Einkommensbonus würde die jährliche Ersparnis demnach rund 750 Euro betragen, mit Solaranlage sogar mehr als 1100 Euro.
Angenommen wurden für die Berechnung förderfähige Investitionskosten für die Wärmepumpe von 22.000 Euro plus 6000 Euro weitere Kosten, etwa für den Austausch von Heizkörpern. Für einen neuen Gaskessel wurden einschließlich notwendiger Nebenarbeiten Kosten von 11.000 Euro angenommen. Für die Nutzungsdauer wurden jeweils 15 Jahre zugrundegelegt, die Investitionskosten auf diesen Zeitraum umgelegt. Berücksichtigt wurden geltende Annahmen zur CO2-Bepreisung und zur Entwicklung der Energiepreise.
Die Regierung plant ab 2024 für den Einbau einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten, wobei die förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus begrenzt werden. Für frühzeitige Umrüstungen gibt es einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Bei zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro wird ein zusätzlicher Einkommensbonus von 30 Prozent gewährt, wobei die Gesamtförderung höchstens 70 Prozent beträgt.
Der WWF wies zudem auf den zusätzlichen Effekt durch die Kombination mit einer Solaranlage hin. "Die Wärme- und Energiewende sind zusammen lösbar und sollten auch zusammen gedacht werden", erklärte Raddatz.
A.Gasser--BTB