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NRW-Landtag kippt Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen
Der nordrhein-westfälische Landtag in Düsseldorf hat ein Gesetz zur Änderung bisher geltender Mindestabstandsregeln zwischen Windkrafträdern und Wohnsiedlungen verabschiedet. Mit der Neuregelung können entsprechende Anlagen näher an Wohnhäuser heranrücken. Der Gesetzentwurf der Regierungsparteien CDU und Grüne wurde im Landtag am Freitag mit einer breiten Mehrheit angenommen, 148 der 170 Abgeordneten stimmten dafür.
Bislang galt ein pauschaler Mindestabstand von 1000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen. Durch den Wegfall dieser Regelung erhoffen sich die NRW-Regierungsparteien die Schaffung zusätzlicher Bauflächen und damit einen schnelleren Ausbau der Windenergie.
Kritik kam von der oppositionellen FDP. Die Energiewende "klemmt nicht wegen der Abstandsvorgaben in Nordrhein-Westfalen", sagte der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Liberalen, Dietmar Brockes. Viele Windräder seien bereits mit den gültigen Schutzabständen bewilligt worden. "Die Energiewende stockt durch zu viel Verwaltung und langwierige Verfahren".
M.Furrer--BTB