-
"Ragebait" ist Jugendwort des Jahres 2026
-
Brand auf Schulgelände in Hessen - Polizei vermutet Anschlag auf Ukraine-Hilfe
-
CDU-Generalsekretärin Hoppermann dämpft Erwartungen an CDU-Präsidiumsklausur
-
Anthropics KI-Modell Claude gab US-Polizei falschen Hinweis zu Mordfall
-
Verstappen gewinnt im Regenchaos - Russell wirft Mercedes weg
-
Grünen-Chefin fordert SPD zu Parteiausschluss von Altkanzler Schröder auf
-
Ukraine: Mindestens acht Tote bei russischen Angriffen auf Saporischschja
-
Bauindustrie fordert Milliarden-"Finanzierungsturbo" gegen Wohnungsnot
-
Schwere Schäden und dutzende Verletzte durch heftiges Erdbeben in Panama
-
Noosha Aubel: 143.056 Euro Jahresgrundgehalt – und Potsdams Bürger sollen als Goldesel zahlen
-
CDU streitet vor Präsidiumssitzung über die "Brandmauer" zur AfD
-
Taiwans Präsident: Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll "Krieg verhindern"
-
Feuerwehr befreit Hunde aus Fuchsbau
-
Starkes Erdbeben in Panama: Mindestens 27 Verletzte und schwere Schäden
-
Indien: Gründer von Kakerlakenbewegung vor Protesten gegen Wahlkommission festgenommen
-
Tennis: Auch Struff scheitert in Shanghai
-
NHL: Seiders Red Wings unterliegen Grubauers Kraken
-
Linke fordert bei Pflege und Rente einheitliche Versicherungen
-
WNBA: Fiebich und New York scheitern im Halbfinale
-
"Chance genutzt": Kössler überzeugt den Bundestrainer
-
Trump ernennt Kommentatorin Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Kompany: Musiala wird wieder "glücklich Fußball spielen"
-
Tor gegen BVB: Füllkrug kann sich Jubel "nicht verkneifen"
-
"Lebensbedrohlicher" Sturm: Hurrikan "Isaias" in Florida auf Land getroffen
-
Trump kritisiert Friedensnobelpreis für Pillay als "schändlich"
-
Hoppermann: Bei CDU-Präsidiumsklausur Aufarbeitung der jüngsten Wahldebakel
-
Drei Männer wegen Mordes an drei Surf-Touristen in Mexiko schuldig gesprochen
-
Schweres Erdbeben in Panama: Staatschef spricht von "großer Katastrophe"
-
Tödliche Überflutungen: Brasiliens Staatsanwaltschaft verklagt Shell auf Schadenersatz
-
Umstrittener Royal: Prinz Harry bei Besuch von Rugby-Spiel ausgebuht
-
Bau-Präsident: Bereits "verheerende Folgen" durch Vergesellschaftungspläne der Linken
-
US-Gesandter Witkoff: "Konstruktive Gespräche" mit Kiew und Europäern zum Ukraine-Krieg
-
Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"
-
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe
-
Früherer ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser gestorben
-
Trump ernennt Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Später Ausgleich: Füllkrug klaut BVB den Sieg
-
Doppelpack Kössler: DFB-Frauen mit gutem Start in die WM-Saison
-
Trump: Mit Putin russische Diesel-Lieferung für USA und Weltmarkt vereinbart
-
US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung
-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
BGH: Altersgrenze für Notare keine unzulässige Diskriminierung
Notare müssen zwingend mit 70 Jahren in den Ruhestand. Die gesetzlich festgelegte Altersgrenze sei keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (NotZ(Brfg) 4/22). Derzeit scheidet ein Notar automatisch mit dem Ende des Monats aus dem Amt, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.
Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen wollte das nicht akzeptieren. Bei einem Anwaltsnotar handelt es sich um jemanden, der sowohl als Rechtsanwalt als auch - dank einer Zusatzausbildung - als Notar tätig ist. Der Mann ist Jahrgang 1953 und würde in diesem Jahr aus dem Beruf ausscheiden, er will aber weiterarbeiten.
Dabei verwies er einerseits auf das europäische Verbot der Altersdiskriminierung. Andererseits argumentierte der Kläger, die Altersgrenze führe zu einem Mangel an Anwaltsnotaren. Viele Stellen könnten nicht mehr besetzt werden, da es deutlich weniger Nachwuchs in dem Beruf gebe.
Nachdem eine gegen die Altersgrenze gerichtete Klage vor dem Oberlandesgericht Köln ohne Erfolg blieb, wies nun auch der BGH die Klage ab. Die Altersgrenze für Notare sei mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, befand der Senat für Notarsachen am BGH. Die Altersgrenze solle den Generationenwechsel erleichtern und den Berufsstand der Notare verjüngen. Blieben ältere Kollegen mit gut eingeführten Notarstellen ohne Altersgrenze im Amt, hätten jüngere Rechtsanwälte keine hinreichende Aussicht auf wirtschaftlich leistungsfähige Notariate.
Der BGH-Senat verwies auf Gutachten der Bundesnotarkammer, wonach im hauptberuflichen Notariat bundesweit sogar ein erheblicher Bewerberüberhang herrsche. Lediglich in Oberlandesgerichtsbezirken, in denen Rechtsanwälte als Notare im Nebenberuf tätig seien, bestehe teilweise ein erheblicher Bewerbermangel. Dies habe vor allem strukturelle Gründe, wie die neben der Berufstätigkeit als Rechtsanwalt geforderte Fachprüfung als Notar sowie die steigenden Anforderungen an diesen Nebenberuf.
Nicht zuletzt seien aus dem Amt ausscheidende Anwaltsnotare nicht gehindert, weiterhin als Rechtsanwalt sowie Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig zu sein, erklärte der BGH.
I.Meyer--BTB