-
Farage tritt bei britischer Nachwahl voraussichtlich gegen Spaßkandidaten an
-
Sieg gegen Angstgegner Fritz: Zverev im Wimbledon-Halbfinale
-
Bundesregierung will Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli deutlich absenken
-
Polizei sucht nach Waffen an Wohnsitz von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro - ohne Erfolg
-
Nur Kooij zu stark: Kanter spurtet überraschend auf Rang zwei
-
Erneut Todesschüsse bei ICE-Einsatz in Texas: Mexikaner erliegt Verletzungen
-
Trump will Ukraine künftig Patriot-Raketen herstellen lassen
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei" der Europäer ist "zu Ende"
-
Ukraine-Konflikt: Macron schlägt gemeinsame Manöver der Koalition der Willigen vor
-
Nach heftiger Trump-Schelte: Nato-Gipfel endet mit Treue-Bekenntnis der Verbündeten
-
Trump erklärt Iran-Waffenruhe für beendet und kündigt neue US-Angriffe in der Nacht an
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei der Europäer ist vorbei"
-
Eilanträge in Karlsruhe: Grüne und Linke wollen Kassenreform vor Sommerpause stoppen
-
16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme
-
Gewalt gegen Demonstrant bei Hamburger G20-Gipfel 2017: Geldstrafen für Polizisten
-
Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung
-
Krise der Autobauer: VDA-Präsidentin dringt auf bessere Standortbedingungen
-
Weitere Festnahme in Fall von Auftragsmord an dreifacher Mutter in Bayern
-
Trump: USA werden der Ukraine den Bau von Patriot-Raketen erlauben
-
Chats über Vergewaltigung sedierter Frauen: Fünf Jahre Haft für Arzt in Berlin
-
Wahlkampf als "Geisel": Scharfe Kritik in Frankreich an Le Pens Kandidatur
-
Arbeitsunfall in Baden-Württemberg: Mann wird von Radlader eingeklemmt und stirbt
-
Trump: USA werden den Iran in der kommenden Nacht "hart" angreifen
-
Nato-Staaten bekennen sich auf Gipfel "unerschütterlich" zu Artikel 5
-
IWF senkt Wachstumsprognose für Deutschland auf 0,7 Prozent
-
Millionendiebstahl aus Bank in Baden-Württemberg: Anklage gegen Mitarbeiter
-
Auch Linken-Politiker geht in Karlsruhe gegen Abstimmung zu Kassen-Reform vor
-
Prozess gegen zwei mutmaßliche frühere IS-Mitglieder in Düsseldorf gestartet
-
"Ein Serienmörder": Höchststrafe für Berliner Palliativarzt in Prozess um 15 Taten
-
Viel Kritik vor Bundestagsabstimmung über Gesetz für neue Gaskraftwerke
-
Bundestag lehnt Antrag auf Verschiebung des Beschlusses zur GKV-Reform ab
-
Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen
-
Verletzte bei mutmaßlicher Gewalttat an Gymnasium in Bayern - Täter festgenommen
-
Höchststrafe für Mordserie von Berliner Palliativarzt
-
Nach Gewalt bei prokurdischen Protesten: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Greenpeace: Ölkonzerne steigern "Übergewinne" nach Ende des Tankrabatts stark
-
ADAC: Tankrabatt-Ende lässt Spritpreise kräftig steigen
-
Tausende bei Trauerprozession für getöteten iranischen Führer Chamenei in Nadschaf
-
Iran-Krieg: Trump erklärt nach nächtlichen Angriffen Waffenruhe für beendet
-
Großbritannien will europäische Initiative für Präzionswaffen mit großer Reichweite anführen
-
Totes Neugeborenes in Berliner Wohnkomplex gefunden: Polizei ermittelt
-
"Sehr verärgert" - Trump feuert auf Gipfel Breitseite gegen Nato-Verbündete
-
Wegen Streit bei der Nato: Trump will Handelsbeziehungen mit Spanien abbrechen
-
Neues Heizungsgesetz soll noch in dieser Woche beschlossen werden
-
SED-Opferbeauftragte lobt Fortschritte bei Hilfe und sieht weiteren Bedarf
-
Männer mit Datingapps in Falle gelockt und überfallen: Festnahme in Berlin
-
Unicredit sichert sich fast die Hälfte der Stimmrechte an der Commerzbank
-
Polizeibeauftragter: Mehr digitale Befugnisse für Ermittler "unerlässlich"
-
Unbekannte stehlen Urne mit Asche von Verstorbener in Erfurt - Polizei appelliert
-
Grünen-Politiker Dahmen reicht in Karlsruhe Eilantrag gegen GKV-Gesetz ein
Namensrecht wird deutlich flexibler als bisher
Das deutsche Namensrecht soll deutlich flexibler werden als bisher. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf der Regierung sieht mehr Möglichkeiten für Doppelnamen sowie für Namensänderungen vor. Mehr Freiheiten gibt es auch für traditionelle Namensbildungen in Deutschland lebender Minderheiten sowie von Migrantinnen und Migranten.
Ehepaare können als Namen wie bisher einen der beiden Geburtsnamen beziehungsweise vorherigen Namen wählen oder ihre bisherigen Namen beibehalten. Anders als bisher ist künftig generell auch ein gemeinsamer Doppelname möglich.
Liegen bereits einer oder zwei Doppelnamen vor, darf jedoch nur einer der beiden Bestandteile in die Bildung eines neuen Doppelnamens einfließen. Ebenso kann auch nur einer der Bestandteile eines Doppelnamens der neue Ehename werden. Weiterhin ist auch möglich, dass ein Partner oder eine Partnerin den vorherigen Namen dem als Ehenamen gewählten voranstellt oder anfügt.
Gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen, erhalten Kinder entweder weiterhin den Namen eines der beiden Elternteile; sie können aber künftig auch einen aus diesen gebildeten Doppelnamen erhalten. Volljährige Kinder können auch später durch Erklärung gegenüber dem Standesamt sich für eine der anderen möglichen Namensvarianten entscheiden.
Neu ist auch, dass Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen aus den beiden Familiennamen gebildeten Doppelnamen erhalten können. Ein gemeinsamer Name der Partner ist in diesem Fall aber weiterhin nicht möglich.
Für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe werden Namenswechsel erleichtert, wenn das Kind bei dem Elternteil lebt, dessen Name nicht Ehename ist. In diesem Fall können die Kinder dessen oder deren nach der Scheidung wieder angenommenen Namen erhalten oder auch einen Doppelnamen aus diesem Namen und dem vorherigen Ehenamen. Dabei gelten zum Teil Altersfristen und Zustimmungsvorbehalte.
Ähnliche Regelungen gelten auch für die Übername neuer Ehenamen eines Elternteils und dessen oder deren Ehegatten, der nicht Elternteil ist. Dabei sind auch Rückbenennungen möglich, wenn diese neue Ehe wieder aufgelöst wird.
Neu ist auch die Option geschlechtsangepasster Ehenamen, wenn ein Ehegatte einer Minderheit angehört, bei der dies traditionell üblich ist, oder wenn dies in der Rechtsordnung eines anderen Staates vorgesehen ist und der Herkunft des Kindes entspricht oder der Name traditionell aus dem dortigen Sprachraum stammt. Dies gilt beispielsweise im Fall der sorbische Volksgruppe für die Anfügung der Endung "-owa" bei Frauen.
Möglich sind auch vom Vornamen eines Elternteils abgeleiteter Namensbildungen, wenn ein Kind der friesischen Volksgruppe angehört - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Ein solcher Name kann auch mit dem des anderen Elternteils zu einem Doppelnamen kombiniert werden. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.
Die Neuregelungen sollen möglichst zum 1. Mai 2025 in Kraft treten. Das Justizministerium begründet die lange Vorlaufzeit mit der notwendigen Umstellung der weitgehend digitalisierten Standesämter.
C.Meier--BTB