-
Farage tritt bei britischer Nachwahl voraussichtlich gegen Spaßkandidaten an
-
Sieg gegen Angstgegner Fritz: Zverev im Wimbledon-Halbfinale
-
Bundesregierung will Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli deutlich absenken
-
Polizei sucht nach Waffen an Wohnsitz von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro - ohne Erfolg
-
Nur Kooij zu stark: Kanter spurtet überraschend auf Rang zwei
-
Erneut Todesschüsse bei ICE-Einsatz in Texas: Mexikaner erliegt Verletzungen
-
Trump will Ukraine künftig Patriot-Raketen herstellen lassen
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei" der Europäer ist "zu Ende"
-
Ukraine-Konflikt: Macron schlägt gemeinsame Manöver der Koalition der Willigen vor
-
Nach heftiger Trump-Schelte: Nato-Gipfel endet mit Treue-Bekenntnis der Verbündeten
-
Trump erklärt Iran-Waffenruhe für beendet und kündigt neue US-Angriffe in der Nacht an
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei der Europäer ist vorbei"
-
Eilanträge in Karlsruhe: Grüne und Linke wollen Kassenreform vor Sommerpause stoppen
-
16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme
-
Gewalt gegen Demonstrant bei Hamburger G20-Gipfel 2017: Geldstrafen für Polizisten
-
Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung
-
Krise der Autobauer: VDA-Präsidentin dringt auf bessere Standortbedingungen
-
Weitere Festnahme in Fall von Auftragsmord an dreifacher Mutter in Bayern
-
Trump: USA werden der Ukraine den Bau von Patriot-Raketen erlauben
-
Chats über Vergewaltigung sedierter Frauen: Fünf Jahre Haft für Arzt in Berlin
-
Wahlkampf als "Geisel": Scharfe Kritik in Frankreich an Le Pens Kandidatur
-
Arbeitsunfall in Baden-Württemberg: Mann wird von Radlader eingeklemmt und stirbt
-
Trump: USA werden den Iran in der kommenden Nacht "hart" angreifen
-
Nato-Staaten bekennen sich auf Gipfel "unerschütterlich" zu Artikel 5
-
IWF senkt Wachstumsprognose für Deutschland auf 0,7 Prozent
-
Millionendiebstahl aus Bank in Baden-Württemberg: Anklage gegen Mitarbeiter
-
Auch Linken-Politiker geht in Karlsruhe gegen Abstimmung zu Kassen-Reform vor
-
Prozess gegen zwei mutmaßliche frühere IS-Mitglieder in Düsseldorf gestartet
-
"Ein Serienmörder": Höchststrafe für Berliner Palliativarzt in Prozess um 15 Taten
-
Viel Kritik vor Bundestagsabstimmung über Gesetz für neue Gaskraftwerke
-
Bundestag lehnt Antrag auf Verschiebung des Beschlusses zur GKV-Reform ab
-
Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen
-
Verletzte bei mutmaßlicher Gewalttat an Gymnasium in Bayern - Täter festgenommen
-
Höchststrafe für Mordserie von Berliner Palliativarzt
-
Nach Gewalt bei prokurdischen Protesten: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Greenpeace: Ölkonzerne steigern "Übergewinne" nach Ende des Tankrabatts stark
-
ADAC: Tankrabatt-Ende lässt Spritpreise kräftig steigen
-
Tausende bei Trauerprozession für getöteten iranischen Führer Chamenei in Nadschaf
-
Iran-Krieg: Trump erklärt nach nächtlichen Angriffen Waffenruhe für beendet
-
Großbritannien will europäische Initiative für Präzionswaffen mit großer Reichweite anführen
-
Totes Neugeborenes in Berliner Wohnkomplex gefunden: Polizei ermittelt
-
"Sehr verärgert" - Trump feuert auf Gipfel Breitseite gegen Nato-Verbündete
-
Wegen Streit bei der Nato: Trump will Handelsbeziehungen mit Spanien abbrechen
-
Neues Heizungsgesetz soll noch in dieser Woche beschlossen werden
-
SED-Opferbeauftragte lobt Fortschritte bei Hilfe und sieht weiteren Bedarf
-
Männer mit Datingapps in Falle gelockt und überfallen: Festnahme in Berlin
-
Unicredit sichert sich fast die Hälfte der Stimmrechte an der Commerzbank
-
Polizeibeauftragter: Mehr digitale Befugnisse für Ermittler "unerlässlich"
-
Unbekannte stehlen Urne mit Asche von Verstorbener in Erfurt - Polizei appelliert
-
Grünen-Politiker Dahmen reicht in Karlsruhe Eilantrag gegen GKV-Gesetz ein
BGH: Coronazulage an niedersächsische Landesbedienstete grundsätzlich pfändbar
Eine während der Coronapandemie vom Land Niedersachsen an seine Bediensteten gezahlte einmalige Sonderzahlung ist laut Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich pfändbar. Das Gericht in Karlsruhe hob nach Angaben vom Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts in Lüneburg auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an dieses zurück. In dem Fall geht es um einen insolventen verbeamteten Lehrer, dem ein Treuhänder zur Seite gestellt ist. (Az. IX ZB 24/22)
Der Lehrer trat seine pfändbaren Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Privatinsolvenzverfahrens im Gegenzug für eine Reststschuldbefreiung für die Dauer von sechs Jahren nach BGH-Angaben an einen Treuhänder ab. Nach der Auszahlung der Coronazulage in Höhe von 1300 Euro im vergangenen Jahr kam es zwischen dem Schuldner und seinem Treuhänder dann zu Differenzen darüber, ob der vom Land als Dienstherrn gezahlte Einmalbonus pfändbar ist.
Nach Auffassung des Schuldners handelt es sich um eine als Sonderzahlung gewährte Erschwerniszulage, die als Ausgleich für eine besondere Belastung bei der Arbeit ausgezahlt und deshalb nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht unter die Pfändungsvorgaben zum Arbeitseinkommen zählt.
Das Lüneburger Amtsgericht wies die Argumentation zwar zurück, in zweiter Instanz gab das Lüneburger Landgericht dem Schuldner aber Recht. Dagegen ging der Treuhänder per Rechtsbeschwerde vor dem BGH vor und setzte sich nunmehr durch. Nach Überzeugung des höchsten deutschen Gerichts erfüllt die Sonderzahlung des Landes Niedersachsen an seine Bediensteten nicht die Voraussetzungen einer Erschwerniszulage, die von der Pfändung befreit ist.
Diese wären laut BGH nur erfüllt, wenn die Zahlung der Zulage in konkreter Weise an eine eindeutig definierte besondere Belastung bei der Erbringung von Arbeitsleistungen gekoppelt und der anspruchsberechtigte Personenkreis hinreichend abgegrenzt ist. Im Fall der niedersächsischen Coronazulage für das Krisenjahr 2021 galt dies den Richterinnen und Richtern zufolge nicht.
Die Sonderzahlung sei laut Regelung im niedersächsischen Besoldungsgesetz pauschal allen Bediensteten gewährt worden - unabhängig von der Frage, ob diese besonderen Belastungen etwa in Form eines höheren Infektionsrisikos ausgesetzt gewesen seien. Das begründe keine Pfändungsbefreiuung. "Die allgemeinen und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie haben keinen Bezug zum Dienst und seiner Verrichtung, der eine Behandlung als unpfändbare Erschwerniszulage rechtfertigt", teilte der BGH weiter mit.
H.Seidel--BTB