-
Farage tritt bei britischer Nachwahl voraussichtlich gegen Spaßkandidaten an
-
Sieg gegen Angstgegner Fritz: Zverev im Wimbledon-Halbfinale
-
Bundesregierung will Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli deutlich absenken
-
Polizei sucht nach Waffen an Wohnsitz von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro - ohne Erfolg
-
Nur Kooij zu stark: Kanter spurtet überraschend auf Rang zwei
-
Erneut Todesschüsse bei ICE-Einsatz in Texas: Mexikaner erliegt Verletzungen
-
Trump will Ukraine künftig Patriot-Raketen herstellen lassen
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei" der Europäer ist "zu Ende"
-
Ukraine-Konflikt: Macron schlägt gemeinsame Manöver der Koalition der Willigen vor
-
Nach heftiger Trump-Schelte: Nato-Gipfel endet mit Treue-Bekenntnis der Verbündeten
-
Trump erklärt Iran-Waffenruhe für beendet und kündigt neue US-Angriffe in der Nacht an
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei der Europäer ist vorbei"
-
Eilanträge in Karlsruhe: Grüne und Linke wollen Kassenreform vor Sommerpause stoppen
-
16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme
-
Gewalt gegen Demonstrant bei Hamburger G20-Gipfel 2017: Geldstrafen für Polizisten
-
Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung
-
Krise der Autobauer: VDA-Präsidentin dringt auf bessere Standortbedingungen
-
Weitere Festnahme in Fall von Auftragsmord an dreifacher Mutter in Bayern
-
Trump: USA werden der Ukraine den Bau von Patriot-Raketen erlauben
-
Chats über Vergewaltigung sedierter Frauen: Fünf Jahre Haft für Arzt in Berlin
-
Wahlkampf als "Geisel": Scharfe Kritik in Frankreich an Le Pens Kandidatur
-
Arbeitsunfall in Baden-Württemberg: Mann wird von Radlader eingeklemmt und stirbt
-
Trump: USA werden den Iran in der kommenden Nacht "hart" angreifen
-
Nato-Staaten bekennen sich auf Gipfel "unerschütterlich" zu Artikel 5
-
IWF senkt Wachstumsprognose für Deutschland auf 0,7 Prozent
-
Millionendiebstahl aus Bank in Baden-Württemberg: Anklage gegen Mitarbeiter
-
Auch Linken-Politiker geht in Karlsruhe gegen Abstimmung zu Kassen-Reform vor
-
Prozess gegen zwei mutmaßliche frühere IS-Mitglieder in Düsseldorf gestartet
-
"Ein Serienmörder": Höchststrafe für Berliner Palliativarzt in Prozess um 15 Taten
-
Viel Kritik vor Bundestagsabstimmung über Gesetz für neue Gaskraftwerke
-
Bundestag lehnt Antrag auf Verschiebung des Beschlusses zur GKV-Reform ab
-
Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen
-
Verletzte bei mutmaßlicher Gewalttat an Gymnasium in Bayern - Täter festgenommen
-
Höchststrafe für Mordserie von Berliner Palliativarzt
-
Nach Gewalt bei prokurdischen Protesten: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Greenpeace: Ölkonzerne steigern "Übergewinne" nach Ende des Tankrabatts stark
-
ADAC: Tankrabatt-Ende lässt Spritpreise kräftig steigen
-
Tausende bei Trauerprozession für getöteten iranischen Führer Chamenei in Nadschaf
-
Iran-Krieg: Trump erklärt nach nächtlichen Angriffen Waffenruhe für beendet
-
Großbritannien will europäische Initiative für Präzionswaffen mit großer Reichweite anführen
-
Totes Neugeborenes in Berliner Wohnkomplex gefunden: Polizei ermittelt
-
"Sehr verärgert" - Trump feuert auf Gipfel Breitseite gegen Nato-Verbündete
-
Wegen Streit bei der Nato: Trump will Handelsbeziehungen mit Spanien abbrechen
-
Neues Heizungsgesetz soll noch in dieser Woche beschlossen werden
-
SED-Opferbeauftragte lobt Fortschritte bei Hilfe und sieht weiteren Bedarf
-
Männer mit Datingapps in Falle gelockt und überfallen: Festnahme in Berlin
-
Unicredit sichert sich fast die Hälfte der Stimmrechte an der Commerzbank
-
Polizeibeauftragter: Mehr digitale Befugnisse für Ermittler "unerlässlich"
-
Unbekannte stehlen Urne mit Asche von Verstorbener in Erfurt - Polizei appelliert
-
Grünen-Politiker Dahmen reicht in Karlsruhe Eilantrag gegen GKV-Gesetz ein
Bezirksamt muss Aufstellung von Geldautomat auf Berliner Gehweg nicht erlauben
Berliner Bezirksämter müssen die Aufstellung eines Geldautomaten auf dem Gehweg vor einem Wohnhaus nicht erlauben. Dies entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt nach Angaben vom Dienstag. Der Betreiber eines bundesweiten Geldautomatennetzwerks hatte mit dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses im Ortsteil Prenzlauer Berg einen Mietvertrag geschlossen und vor dem Haus einen Automaten aufgestellt. Das zuständige Bezirksamt Pankow beanstandete die Aufstellung, die ohne Sondernutzungserlaubnis erfolgt war.
Die Firma beantragte daraufhin eine solche Erlaubnis, die jedoch abgelehnt wurde. Zur Begründung führte die Behörde den Angaben zufolge städtebauliche Belange sowie eine Beeinträchtigung von öffentlichen Leistungen an. Zudem wurde die sofortige Beseitigung des Geldautomaten angeordnet.
Hiergegen klagte das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht. Es argumentierte, dass die Nutzung einer geringen Fläche durch den Geldautomaten als rechtmäßiges Geschäft ohne Emissionen keine Sondernutzung sei. Denkmalschutzrechtliche Belange stünden der Aufstellung aufgrund des ohnehin bunten Erscheinungsbilds der Straße nicht entgegen, der Automat diene zudem der Bevölkerung.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das Unternehmen benötige für die Aufstellung des Geldautomaten eine Sondernutzungserlaubnis, entschied die Kammer. Das Unternehmen benutze die öffentliche Straße "allein zu kommerziellen, verkehrsfremden Zwecken", die nicht dem Gemeingebrauch unterfielen. Das Bezirksamt habe weiter die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ablehnen dürfen, weil es sich zu Recht auf entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen berufen habe.
Ob der Geldautomat der an dem Standort geltenden Erhaltungsverordnung und dem Denkmalschutz widerspricht, ließ das Gericht allerdings offen. Es sei aber ein nachvollziehbares städtebauliches Interesse des Bezirksamts zu vermeiden, "dass öffentliche Gehwege den Charakter einer privatwirtschaftlichen Nutzfläche erhielten".
Denn würde es die Aufstellung eines – offenbar sehr rentablen – Geldautomaten erlauben, müsste es dies auch bei anderen Betreibern tun. Gegen die Aufstellung des Automaten könne das Bezirksamt zudem die Beeinträchtigung der in geringer Entfernung verlaufenden Wasser- und Telefonleitungen anführen. Der für Grabungsarbeiten notwendige Abstand von anderthalb Metern sei einzuhalten und hier nicht gegeben. Gegen das bereits Ende Februar erfolgte Urteil ist Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
M.Furrer--BTB