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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Pipeline in Wilhelmshaven
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (09.30 Uhr) über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen der neuen Pipeline für Flüssiggas (LNG) in Wilhelmshaven. Sie verbindet ein schwimmendes LNG-Importterminal mit dem Fernleitungsnetz, künftig soll auch ein festes Terminal angebunden werden. Die Umwelthilfe will, dass die Genehmigung für den Transport von fossilem Erdgas auf zehn Jahre begrenzt wird. (Az. 7 A 9.22)
Flüssiggas soll dabei helfen, die Energieversorgung zu sichern. Das schwimmende Terminal kann LNG von Tankschiffen aufnehmen und in Gas umwandeln. Laut Umwelthilfe ist die Kapazität der Leitung aber deutlich höher als für dieses Terminal notwendig. Ab 2033 - so fordern es die Umweltschützer - solle die Pipeline nur noch mit grünem Wasserstoff oder dessen Derivaten betrieben werden. So sollten die Klimaziele erreichbar bleiben.
O.Lorenz--BTB