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Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
Im Streit über das Widerrufsrecht bei Streaming-Abos hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Verbraucher gestärkt. Er stufte das Angebot von Sky Österreich in einem Urteil vom Donnerstag vorläufig als digitale Dienstleistung ein. Darum müssten Kunden eine angemessene Bedenkzeit bekommen. Abschließend entscheiden muss darüber aber das Gericht in Österreich.(Az. C-234/25)
Dort klagte eine Verbraucherschutzorganisation gegen eine Vertragsklausel von Sky. Diese ist allgemein üblich und besagt, dass die Erfüllung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt und Kunden dadurch ihr Widerrufsrecht verlieren. Sie müssen das bestätigen, wenn sie ein Abo abschließen.
Die Verbraucherschützer argumentieren, dass es sich beim Streaming um eine "digitale Dienstleistung" handle, weshalb das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden könne. Sky gibt dagegen an, "digitale Inhalte" bereitzustellen - dann wäre es anders.
Der österreichische Oberste Gerichtshof fragte den EuGH danach. Dieser erklärte nun, dass ein Streaming-Angebot mit "dynamischem Charakter" eine digitale Dienstleistung sei. Dynamisch sei es, wenn das Angebot dem Nutzerverhalten angepasst werde. Personalisierung wie etwa das Nachverfolgen der bereits geschauten Sendungen, Wiedergabe- oder Favoritenlisten sowie Empfehlungen sprächen dafür.
Der EuGH betonte, dass die Interessen des Anbieters geschützt seien, auch wenn ein Kunde den Vertrag widerrufe. Denn dann müsse dieser eine Entschädigung zahlen.
G.Schmid--VB