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Kassenverband: Digitale Krankmeldung wird zunehmend Standard
Die elektronische Krankmeldung wird zunehmend zum Standard. Das zeigen die Daten des ersten Quartals des Regelbetriebs im Verfahren zwischen den Arbeitgebenden und den Krankenkassen, wie der GKV-Spitzenverband am Dienstag erklärte. Seit Jahresbeginn sind auch Arbeitgebende verpflichtet, das Verfahren zu nutzen. Seitdem riefen sie den Angaben zufolge bereits 21,6 Millionen digitale Krankmeldungen ihrer Beschäftigten ab. Im gesamten vergangenen Jahr waren es im Rahmen einer Pilotphase demnach 5,9 Millionen Abrufe.
Wie der GKV-Spitzenverband weiter mitteilte, zeigt auch der digitale Versand von Ärztinnen und Ärzten an die Krankenkassen, wie die elektronische Krankmeldung in der Praxis verankert ist. Allein im März 2023 wurden demnach 12,9 Millionen elektronische Krankmeldungen versandt, 13 Prozent mehr als im Februar. Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, Krankmeldungen digital auszustellen.
Die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, erklärte, die digitale Krankmeldung habe sich zügig zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt. "Das zeigt: Wenn elektronische Verfahren funktionieren, werden sie von Arbeitgebenden, ärztlichen Praxen und Versicherten angenommen und bringen die Digitalisierung in Deutschland voran."
Der Spitzenverband verwies darauf, dass die digitale Krankmeldung auch einen genaueren Blick auf den Krankenstand ermögliche. Bislang konnte die Gesamtzahl der Krankmeldungen nur grob geschätzt werden. "Es gab eine Dunkelziffer, weil Arbeitnehmende insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben", teilte der Verband mit. "In den Statistiken fehlten diese Krankmeldungen."
Im Allgemeinen sei bisher von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr ausgegangen worden. Bei rund drei Millionen elektronischen Krankmeldungen, die wöchentlich von ärztlichen Praxen an Krankenkassen gehen, werde die bisher angenommene Anzahl übertroffen. Das Verfahren habe daher auch den Vorteil, dass Krankmeldungen künftig vollständiger erfasst würden und einen realistischeren Blick auf den Krankenstand der Beschäftigten ermöglichten.
Seit dem 1. Januar müssen sich gesetzlich Versicherte wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. Die ärztlichen Praxen übermitteln die elektronische Krankmeldung an die Krankenkassen. Die Arbeitgebenden wiederum rufen die Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeitende sich krank gemeldet haben.
Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass es neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Beschäftigte, die rund 90 Prozent des Volumens ausmachten, weitere Nachweise gebe, die bereits jetzt in dem Verfahren integriert seien. So seien auch stationäre Krankenhauszeiten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Durchgangsärztinnen und -ärzten Teil des Verfahrens. Zudem ist vorgesehen, dass Krankenkassen ab 2025 auch Reha-Zeiten digital zur Verfügung stellen.
J.Bergmann--BTB