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Rosneft-Klage gegen Treuhandverwaltung von Töchtern scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft für rechtmäßig erklärt. Die entsprechende Anordnung des Bundeswirtschaftsministeriums sei inhaltlich im Einklang mit den geltenden Recht, erklärte das Gericht am Dienstag. Es wies die Klage von Rosneft dagegen als unbegründet ab. Das Ministerium kündigte an, die Treuhandverwaltung um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. (Az. BVerwG 8 A 2.22)
Das Wirtschaftsministerium hatte die Rosneft Deutschland GmbH und die Rosneft Refining and Marketing GmbH im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, womit der deutsche Staat sie vorübergehend kontrolliert. Die Firmen sind an der wichtigen PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt beteiligt. Diese sichert die Grundversorgung des Nordosten Deutschlands mit Benzin und beliefert auch den Berliner Flughafen. Die Bundesnetzagentur darf für die Firmen beispielsweise Geschäftsführer bestellen oder abberufen sowie ihnen Weisungen erteilen.
Das Ministerium begründete seine Entscheidung mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern aufkündigen wollten. Zudem sei eine Treuhandverwaltung notwendig, um die Raffinerie von russischen Öllieferungen unabhängig zu machen. Gegen die Anordnung zog Rosneft vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist, gab dem Ministerium aber nun recht.
"Wenn ein Industrieunternehmen in einer Krisensituation entweder dem eigenen betriebswirtschaftlichen Interesse Vorrang vor Versicherungssicherheit gibt oder aus anderen Gründen nicht mehr dazu beitragen kann, dann darf der Staat eingreifen, soweit das notwendig ist, um Versorgungssicherheit herzustellen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab bei der Urteilsverkündung. Der Staat sei schließlich dazu verpflichtet, "die Grundrechte aller Bürger zu schützen".
Das Ministerium sei vor seiner Entscheidung auch nicht zu einer Anhörung verpflichtet gewesen, erklärte das Gericht, denn es sei Gefahr im Verzug gewesen. Es habe Hinweise auf einen möglichen Entzug von Kapital oder auf eine Unterbrechung der Öllieferungen aus Russland gegeben. Banken und Versicherungen hätten außerdem die Zusammenarbeit mit den Rosneft-Töchtern beenden wollen, auch unabhängig von Sanktionen. Eine Treuhandverwaltung könne angeordnet werden, wenn die konkrete Gefahr bestehe, dass ein Unternehmen seine Aufgabe im Energiesektor nicht erfüllen könne.
Die Schwelle liege bei einer möglichen Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit. "Das Ministerium hat sein Ermessen nach diesen Maßstäben fehlerfrei ausgeführt", sagte Richterin Held-Daab. Sie verwies zugleich darauf, dass es konkret um die rechtliche Beurteilung des Zeitpunkts ging, zu dem die Anordnung erlassen wurde, also September 2022.
Die Treuhandverwaltung war damals zunächst für ein halbes Jahr bis zum 15. März angeordnet worden. Nach der Gerichtsentscheidung teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit, dass sie um weitere sechs Monate verlängert werden solle.
"Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit und die Zukunft der PCK Schwedt", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum Urteil. "Die Versorgungssicherheit ist oberste Priorität und daher handlungsleitend."
Für die Linkspartei ist die Bundesregierung "mit einem blauen Auge davongekommen". Der Bund müsse jetzt bei der PCK GmbH einsteigen, forderte der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Christian Görke.
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg begrüßte das Urteil. Es schaffe "dringend notwendige Klarheit", erklärte Geschäftsführer Sven Weickert. Die Unternehmen der Region und der Flughafen seien auf eine zuverlässige Versorgung mit Mineralölprodukten angewiesen.
Eine Gerichtssprecherin in Leipzig sagte, dass Rosneft noch erwägen könne, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu erheben.
J.Fankhauser--BTB