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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Treuhandverwaltung von Rosneft-Töchtern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Dienstag (14.00 Uhr) seine Entscheidung über die Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen die Bundesregierung. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte zwei Rosneft-Tochterfirmen im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Rosneft will, dass diese Entscheidung aufgehoben wird. (Az. BVerwG 8 A 2.22)
Das Ministerium begründete sie damals mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern aufkündigen wollten. Die Treuhandverwaltung war zunächst auf sechs Monate begrenzt und läuft am 15. März aus. Sie könnte aber - je nach Entscheidung des Gerichts - verlängert werden. Die Firmen sind Mehrheitseignerinnen der bedeutenden PCK-Ölraffinerie in Brandenburg.
M.Ouellet--BTB