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EU-Kommission will noch im März Gesetzentwurf für "Recht auf Reparatur" vorlegen
Die EU-Kommission will noch in diesem Monat ihren Gesetzentwurf für ein "Recht auf Reparatur" vorlegen, das in der gesamten Europäischen Union gelten soll. Der Gesetzestext solle am 22. März vorgestellt werden, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf informierte Kreise in Brüssel. Hersteller und Händler von Neuwaren sollten dazu verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren anzubieten und dementsprechend auch Ersatzteile vorzuhalten.
Außerdem sollen nach dem Willen der Kommission die Preise für Reparaturen sinken. Zu diesem Zweck solle eine sogenannte Informationsplattform für Reparaturen eingerichtet werden, berichtet die Zeitung. Auf ihr sollen sich Verbraucher über Anbieter, die sich bestimmten Qualitätsstandards verpflichten, und deren Preise informieren können. Die neue Plattform soll laut Plan der EU-Kommission insgesamt zu mehr Transparenz und Wettbewerb bei den Preisen für Reparaturen führen.
"In den vergangenen Jahren war häufig der automatische Neukauf von Produkten der einfachste Weg für Verkäufer und Hersteller", sagte der zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders der Zeitung. "Dieses Geschäftsmodell begünstigt aber ein hohes Abfallaufkommen und widerspricht dem Prinzip der Nachhaltigkeit." Statt eines Neukaufs sollten künftig "Reparaturen zum neuen Normal" werden, sagte Reynders. "Verbraucher sollen die Wahl erhalten, Waren reparieren zu lassen, entweder vom Hersteller, für den neue Verpflichtungen gelten werden, oder von unabhängigen Reparatur-Dienstleistern, die sichtbarer und einfacher zugänglich werden."
Nach Angaben der EU-Kommission fallen durch Waren, die in den meisten Fällen noch repariert werden könnten, aber letztlich doch durch ein neues Produkt ersetzt werden, 35 Millionen Tonnen unnötiger Müll pro Jahr an.
S.Keller--BTB