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Gericht lehnt Eilverfahren gegen TotalEnergies wegen Erdölvorhaben in Afrika ab
Ein Gericht in Paris hat ein Eilverfahren gegen zwei riesige Erdölvorhaben des Konzerns TotalEnergies in Uganda und Tansania abgelehnt. Die Umweltorganisationen, die das Einstellen der Arbeiten an den Vorhaben verlangt hatten, hätten die Verfahrensschritte nicht eingehalten, urteilte der Richter am Dienstag. Die bei einer Anhörung im Dezember vorgetragenen Argumente seien nicht dieselben gewesen wie die beim ursprünglichen Antrag im Jahr 2019.
Die Entscheidung war sowohl von Umweltgruppen als auch von Unternehmen im Erdölgeschäft mit Spannung erwartet worden. Es war das erste Mal, dass Umweltschützer sich in einem Verfahren gegen einen Konzern auf ein 2017 verabschiedetes französisches Gesetz stützten, das großen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auferlegt. Diese betrifft sowohl Menschenrechte als auch Umwelt- und Klimaschutz und bezieht die Zulieferer mit ein.
Im konkreten Fall geht es um 400 geplante Ölbohrungen in Uganda, von denen ein Drittel in einem Naturpark liegen soll, sowie um eine 1500 Kilometer lange Pipeline, die in Tansania durch geschützte Gebiete verlaufen soll.
Die Umweltgruppen, unter ihnen Amis de la Terre und Survie, hatten argumentiert, dass das Vorhaben gegen die Menschenrechte verstoße, indem Menschen ohne ausreichende Gegenleistung umgesiedelt würden. TotalEnergies weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen betont außerdem, dass diese Investition auf Wunsch der afrikanischen Staaten geschehe, die ihre Abhängigkeit von Kohle verringern wollten.
Der Richter hatte im vergangenen Jahr betont, dass eine Entscheidung auf der Grundlage eines Gesetzes "mit unscharfen Konturen" schwierig sei. Er hatte ein Vermittlungsverfahren angeregt, das die Umweltorganisationen jedoch zurückwiesen.
In den vergangenen drei Jahren hatten Umweltgruppen auf Basis des Gesetzes noch zahlreiche weitere Verfahren angestrengt, unter anderem gegen die Lebensmittelkette Casino oder kürzlich erst gegen BNP Paribas.
Gegen TotalEnergies läuft ein weiteres Verfahren, in dem das Unternehmen mit dem Vorwurf konfrontiert ist, den Klimawandel zu verschlimmern. Eine Anhörung dazu ist für den 22. März geplant.
G.Schulte--BTB