-
Steinmeier beginnt zweitägigen Staatsbesuch in Frankreich
-
Bundestag debattiert über Einkommensteuerreform
-
EU-Handelskommissar Sefcovic trifft chinesischen Handelsminister Wang
-
Finanzminister der Eurogruppe treffen sich zu Beratungen in Luxemburg
-
Bundesgerichtshof prüft Setzen von Cookies ohne Einwilligung
-
Britischer Premierminister Burnham zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Ex-Geisel Eli Scharabi erinnert in Tel Aviv an Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren
-
Brasiliens Präsident Lula veröffentlicht erstmals Selfie-Video in Onlinediensten
-
Ronaldo adelt Messi: "Mein voller Respekt"
-
US-Regierung nennt Negativschlagzeilen über "USS Lincoln" Stimmungsmache
-
FIFA-Wahl: Vega will Infantino herausfordern
-
Proteste in Izmir nach Wechsel des Bürgermeisters zur Regierungspartei AKP
-
Handball: Magdeburg feiert Sieg im Schlüsselspiel
-
Von Zwangsräumung betroffene Spanierin Maricarmen gestorben
-
Mieterverband: Zwangsgeräumte Spanierin Maricarmen gestorben
-
"Inakzeptable Bedingungen": Golfstar Rahm verlässt LIV-Tour
-
US-Außenminister Rubio fordert Europa zum Erwachen aus "langem Schlaf" auf
-
Möglicher Pestfall in Russland: WHO kann keine umfassende Risikobewertung vornehmen
-
Sachsen-Anhalt: SPD beendet Initiative für Regierungsbildung an AfD vorbei
-
Nur noch Platz 13: DFB-Team rutscht weiter ab
-
Lange Themenliste: Koalitionsausschuss in Berlin zusammengekommen
-
Jahrestag des Hamas-Angriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas
-
Mindestens 24 Tote bei russischen Angriffen in der Ukraine - darunter vier Kinder
-
Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"
-
Gedenken an 7. Oktober: Dobrindt warnt vor Antisemiten an der Regierung
-
Steinmeier vor Besuch in Frankreich: Internationale Entwicklung macht uns Sorge
-
Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert
-
Trotz Handelshürden: Globalisierung erreicht laut Studie dank KI-Boom Rekordwert
-
Jahrestag des Hamas-Überfalls: New Yorks Bürgermeister wirft Israel "Genozid" vor
-
Mögliche Puma-Sichtung nahe München: Polizei übernimmt Spurensuche
-
Verdacht auf Spionage: Ehemaliger BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Drittes Vorgespräch über Rot-Grün-Rot in Berlin - Warnungen vor Koalition
-
Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
-
Neue Stromleitung in Moldau wird nach US-Präsident Trump benannt
-
CDU nach Wahl von AfD-Landtagspräsident Rausch unter Druck
-
Statue eines nackten Donald Trump sorgt für Aufsehen im EU-Parlament
-
DFB-Newcomerin Baum: "Kindheitstraum in Erfüllung gegangen"
-
Mutmaßlicher Spionagefall um Hanning: Aserbaidschan protestiert bei Bundesregierung
-
Klage für bessere Luft: Bundesgericht befragt europäische Richter
-
Steinmeier zum Staatsbesuch in Frankreich: Raumfahrt und Verteidigung
-
Raffineriemargen von Shell erreichen Rekordhoch
-
"Wertschätzung unfassbar groß": BVB vor Verlängerung mit Kovac
-
Tankrabatt kommt größtenteils bei Autofahrern an - Spritpreise deutlich gesunken
-
Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu
-
Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich
-
Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf
-
14 Tote bei russischem Raketenangriff auf Wohngebäude im Norden der Ukraine
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen
Bundesarbeitsgericht billigt unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mehrere Klagen gegen unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit abgewiesen. Die Ungleichbehandlung ist zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Ein solcher Grund kann danach sein, dass damit die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden soll. (Az: 10 AZR 332/20, 10 AZR 397/20 und weitere)
Konkret wies das BAG zwei Klagen gegen Coca-Cola in Berlin, eine gegen Nestlé in Hamburg sowie zwei weitere Klagen aus der Milchwirtschaft ab. In allen Fällen ergebe eine Auslegung der Tarifverträge, dass mit dem höheren Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit auch "die zusätzlichen Belastungen durch die fehlende Planbarkeit solcher Arbeitseinsätze ausgeglichen werden sollen".
Die Klägerin im Leitfall arbeitet bei Coca-Cola in Berlin. Nach dem dort geltenden Tarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie Berlin und Region Ost betrug der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit in Schichten 20 Prozent, für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent.
Im Streitzeitraum Dezember 2018 bis Juni 2019 hatte die Klägerin nur regelmäßige Nachtarbeit im regulären Schichtdienst geleistet. Dennoch verlangte sie den höheren Zuschlag von 50 Prozent. Die Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt und daher gleichheitswidrig.
Dem ist das BAG nun nicht gefolgt. Bereits 2018 hatten die Erfurter Richter festgestellt, dass nach der bisherigen medizinischen Forschung die gesundheitliche Beeinträchtigung durch unregelmäßige Nachtarbeit nicht höher ist als bei regelmäßigen Nachtschichten. Im Dezember 2020 urteilten die Erfurter Richter aber, dass ein Lohnunterschied gerechtfertigt sein kann, wenn dieser ausdrücklich auch die Beeinträchtigung des Soziallebens der Beschäftigten abgelten soll.
Dies hat das BAG nun bekräftigt. Nach dem hier einschlägigen Tarif solle der Nachtzuschlag zunächst die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen abgelten. Der höhere Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit solle aber zudem auch die schlechtere Planbarkeit dieser Arbeitseinsätze ausgleichen.
Den Tarifvertragsparteien sei es nicht verwehrt, mit den Zuschlägen "neben dem Schutz der Gesundheit weitere Zwecke zu verfolgen", betonten die Erfurter Richter. Ob der Unterschied der Höhe nach angemessen ist, liege "im Ermessen der Tarifvertragsparteien" und sei daher von den Gerichten nicht zu prüfen.
Abgeschlossen hatte diesen Tarifvertrag die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Nach deren Angaben sind inzwischen 6000 vergleichbare Klagen von NGG-Mitgliedern vor den Arbeitsgerichten anhängig. Der Streitwert summiere sich auf über 50 Millionen Euro.
Mehrere hundert Verfahren liegen allein beim BAG. Nach Angaben des Gerichts betreffen allein diese Verfahren etwa 30 verschiedene Tarifverträge. Weitere sieben Fälle hat das BAG für den 22. März terminiert. Im Juli 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärt, dass solche Fälle allein nach deutschem Recht zu entscheiden sind.
N.Fournier--BTB