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Anlegern steht im Wirecard-Skandal kein Schadenersatz durch Bafin zu
Anlegern steht im Wirecard-Skandal kein Schadenersatz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu. Diese habe nicht gegen ihre Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag. Es bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts, das die Klage eines Anlegers abgewiesen hatte.
Er hatte 2019 und 2020 Aktien von Wirecard gekauft und wollte Schadenersatz für seine Kursverluste. Der Bezahldienstleister unterlag der Finanzaufsicht. Die Bafin habe das System eingehalten und im Februar 2019 eine Sonderprüfung veranlasst, erklärte das Gericht. Der Kläger habe nicht erklärt, warum dies früher hätte passieren müssen. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Prüfstelle nicht überwacht worden sei oder die Bafin die Prüfung an sich hätte ziehen müssen.
Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Anleger keinen Schaden erlitten hätte, wenn die Bafin früher eingeschritten wäre. Zudem werde die Finanzaufsicht bei Bilanzkontrollen allein im öffentlichen Interesse tätig, der einzelne Anleger werde durch ihre Tätigkeit nicht geschützt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann eine Beschwerde für die Zulassung der Revision erheben.
Die Wirecard-Insolvenz ist einer der größten Wirtschaftsskandale der Bundesrepublik. Die Chefetage soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben. Wirecard musste Ende Juni 2020 Insolvenz anmelden. In München läuft ein Strafprozess gegen den früheren Unternehmenschef Markus Braun. Dort sitzen auch zwei weitere ehemalige Wirecard-Manager auf der Anklagebank.
L.Janezki--BTB