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Linke prüft Klage gegen Heizungsgesetz
Die Fraktion der Linken im Bundestag prüft eine Klage gegen das neue Heizungsgesetz, über das am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Der Gesetzesentwurf der Regierung stelle einen "klimapolitischen Rückschritt" dar, erklärte die Fraktion in Berlin. Ihre Sprecherin für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, sagte AFP: "Wir werden nichts unversucht lassen, diesen verfassungswidrigen Fossilturbo zu verhindern. Dafür werden wir alle parlamentarischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen."
Bock sagte, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz "versagt gleich dreifach: beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit". Es verlängere die Abhängigkeit von fossilen Heizungen, obwohl deren Betrieb für viele Haushalte unbezahlbar zu werden drohe. "Wer die Klimakrise ernst nimmt und die Vorgaben des Grundgesetzes zum Schutz künftiger Generationen respektiert, kann ein solches Gesetz nicht ernsthaft verabschieden wollen", kritisierte Bock. Es sei "ein teurer Aufschub notwendiger Veränderungen".
Die Linken-Fraktion verwies auf zahlreiche Gutachten zum Gebäudemodernisierungsgesetz, das demnach verfassungsrechtlich problematisch ist. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergebe sich ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen, erläuterte die Fraktion. Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss. Das neue Heizungsgesetz dürfte also nicht zu mehr Emissionen führen als das gegenwärtige Gesetz.
Auch der CDU-Umweltpolitiker Thomas Heilmann hatte kürzlich verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Heizungsgesetz geäußert; auch er verwies auf das Rückschrittsverbot aus dem Grundgesetz. Als zweiten bedenklichen Punkt nannte Heilmann das im neuen Gesetz fehlende Enddatum für den Ausstieg aus fossilen Heizungen. Gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz haben auch Umweltverbände bereits Klagen angekündigt.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes beschlossen - der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
F.Fehr--VB