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Kartellamt: Google-Nutzer erhalten mehr Kontrolle über Verwendung ihrer Daten
Nutzerinnen und Nutzer der Dienste von Google erhalten künftig mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten. Wie das Bundeskartellamt am Donnerstag ausführte, machte das US-Unternehmen entsprechende Verpflichtungszusagen - damit sind bestimmte Formen der Datenverarbeitung durch Google nur noch mit einer freiwilligen Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer möglich. Es geht dabei um die Verknüpfung persönlicher Daten aus verschiedenen Google-Diensten sowie die Weiterverwendung persönlicher Daten in weiteren Google-Diensten.
Ähnliche Verpflichtungen ergeben sich für den Internetkonzern bereits durch EU-Recht und zwar durch den Digital Markets Act (DMA). Die EU-Kommission versah kürzlich Angebote wie Google Maps, Google Shopping, den Browser Chrome und die gleichnamige Suchmaschine mit einem entsprechenden Status.
Die Vorgaben aus dem DMA beträfen jedoch "bei weitem nicht alle Google-Dienste", stellte das Kartellamt klar. Daher gibt es nun gegenüber der Behörde in Bonn Verpflichtungszusagen zur dienstübergreifenden Datenverarbeitung für "mehr als 25 weitere Dienste". Dazu gehörten unter anderem der E-Mail-Dienst Gmail, Google News, Google Assistant, Google Contacts sowie Google TV.
"Künftig haben Nutzerinnen und Nutzer von Google-Diensten sehr viel bessere Wahlmöglichkeiten darüber, was mit ihren Daten geschieht, wie Google sie einsetzen darf und ob die Daten über Dienste hinweg genutzt werden dürfen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das schütze nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Nutzerinnen und Nutzer, sondern so könne auch die datengetriebene Marktmacht von Google begrenzt werden.
"Wir haben sichergestellt, dass Google künftig eine gesonderte Wahlmöglichkeit einräumt", führte Mundt aus. Nutzerinnen und Nutzer dürften dabei nicht "manipulativ in Richtung einer dienstübergreifenden Datenverarbeitung gelenkt werden".
Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht, auf dieser Grundlage geht das Bundeskartellemt stärker gegen Konzerne vor. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. So leitete die Behörde nicht nur gegen Google beziehungsweise den Mutterkonzern Alphabet ein entsprechendes Verfahren ein, sondern etwa auch gegen Apple und Amazon.
L.Maurer--VB