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Dieselskandal: BGH verhandelt über Vereinbarungen von VW mit früheren Managern
Der Dieselskandal bei Volkswagen hat am Dienstag noch einmal den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Verhandelt wurde über eine Klage von Aktionärsvereinigungen gegen den Autobauer wegen Vereinbarungen, die der Konzern mit früheren Managern schloss. Gegen die Zahlung einer fixen Summe durch sie selbst und vor allem ihre Versicherer wurden sie damit von weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen freigestellt. (Az. II ZR 154/23)
Konkret ging es um den früheren VW-Chef Martin Winterkorn und den früheren Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler. Beide waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr auf ihren Posten. Die Hauptversammlung entschied im Juli 2021 über die Haftungsvergleiche mit den beiden früheren Managern und sogenannte Deckungsvergleiche mit den D&O-Versicherern.
Die sogenannte D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Aufsichtsräte.
Die Hauptversammlung 2021 fand wegen der Pandemie virtuell statt. Die Aktionäre stimmten den Vergleichen mit sehr großer Mehrheit von mehr als 99 Prozent zu. Winterkorn sollte demnach 11,2 Millionen Euro selbst zahlen und Stadler 4,1 Millionen Euro. Die Versicherer zahlten etwa 270 Millionen Euro. VW verpflichtete sich im Gegenzug, weitere aktuelle und ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr in Anspruch zu nehmen.
Der Dieselskandal war im September 2015 bekannt geworden: VW räumte damals ein, bei bestimmten Dieselmotoren der Marken Volkswagen, Seat, Audi und Skoda eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid auf dem Prüfstand senkte, nicht aber im Straßenverkehr. Weltweit waren nach Konzernangaben elf Millionen Autos betroffen.
Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 2021 waren VW wegen des Skandals Kosten von etwa 32 Milliarden Euro entstanden. Der Konzern kam zu dem Ergebnis, dass Winterkorn und Stadler ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hätten, weil sie Anhaltspunkte für unzulässige Software nicht zum Anlass einer sofortigen Klärung nahmen.
Die Klage der Aktionärsvereinigungen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung hatte vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle keinen Erfolg. Der BGH überprüft nun das Urteil aus Celle. In der Verhandlung am Dienstag ging es vor allem um die Frage, ob die Aktionäre vor der Abstimmung ausreichend informiert wurden.
Die Vergleiche mit den Managern und mit den Versicherern waren jeweils einzeln als Tagesordnungspunkt aufgeführt. Die geplante Vereinbarung bezüglich weiterer Vorstandsmitglieder stand allerdings nicht direkt auf der Tagesordnung, sondern war nur in weiteren Informationen zu finden - möglicherweise ein Verstoß gegen das Aktiengesetz.
Außerdem wurde bei der Hauptversammlung die Frage von Aktionären nicht komplett beantwortet, die wissen wollten, wie viel Vermögen Winterkorn und Stadler haben. Diese Information sei angesichts des "riesenhohen Schadens, der nicht annähernd ausgeglichen wird" wichtig, sagte eine Anwältin der Kläger vor Gericht. Die Zustimmung zu einem solchen Vergleich dürfe nur verlangt werden, wenn es auch eine Informationsgrundlage gebe.
Der Anwalt von VW gab an, dass VW die Informationen herausgegeben habe, die das Unternehmen hatte. Das waren die von den beiden Managern bei dem Konzern erzielten Einkommen und Pensionsansprüche. Ihre weiteren Vermögensverhältnisse seien nicht ermittelt worden, VW habe auch keinen Anspruch darauf, diese Informationen zu bekommen.
Der BGH will sein Urteil am 30. September verkünden. Sowohl Winterkorn als auch Stadler mussten sich wegen des Dieselskandals auch strafrechtlich verantworten. Der Prozess gegen Winterkorn wurde Anfang Juli vom Landgericht Braunschweig vorläufig eingestellt, da der frühere VW-Chef aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig sei.
Stadler war im Juni 2023 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn ist aber noch nicht rechtskräftig, auch in dem Fall soll noch der BGH entscheiden.
S.Gantenbein--VB