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Bundestagsexperten äußern Zweifel an Ampel-Plan zur Wahlwiederholung in Berlin
Der Plan der Ampel-Koalition für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin stößt bei Experten des Bundestags auf große Bedenken. Die von SPD, Grünen und FDP erarbeitete Beschlussempfehlung für den Wahlprüfungsausschuss bedürfe "einer deutlichen Überarbeitung", heißt es in einem Aktenvermerk des Ausschusssekretariats, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Dies betreffe "potentiell alle Bestandteile" der Beschlussempfehlung. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" darüber berichtet.
Die Ampel-Vertreter in dem Ausschuss hatten sich Anfang Oktober darauf verständigt, dass wegen zahlreicher organisatorischer Probleme und Pannen die Bundestagswahl in Berlin in rund 300 der knapp 2300 Wahllokale wiederholt werden solle. Als Wahlfehler sollte unter anderem eine verspätete Schließung eines Wahllokals gelten – allerdings erst, wenn noch nach 18.45 Uhr Stimmen abgegeben werden konnten. Eine Unterbrechung des Wahlvorgangs von weniger als zehn Minuten wurde nicht als Wahlfehler gewertet.
Die Ampel-Politiker wollten außerdem, dass nur die Abgabe der Zweitstimmen, mit denen die Parteien gewählt werden, wiederholt wird. Dagegen hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel eine Wiederholung auch der Erststimmenabgabe für die Direktkandidaten in mindestens einem Berliner Wahlbezirk gefordert.
Die Koalitionsfraktionen hätten "neue Beurteilungsmaßstäbe vorgelegt", heißt es in dem von einem Rechtsexperten des Bundestags verfassten Aktenvermerk. Diese würden verschiedene "Rechtsfragen" aufwerfen. Beispielsweise dürfte die "starre zeitliche Grenze" von 18.45 Uhr für die Annahme eines Wahlfehlers "nur schwierig zu begründen sein", erklärte das Ausschusssekretariat.
Auch der Vorschlag, dass eine Unterbrechung der Wahlhandlung unter zehn Minuten kein Wahlfehler sei, stößt beim Ausschusssekretariat auf Skepsis. Dies stehe "im Widerspruch zur bisherigen Entscheidungspraxis des Wahlprüfungsausschusses", wonach unabhängig von der Dauer immer ein Wahlfehler vorliege, wenn die Stimmabgabe nicht möglich sei. Außerdem gebe es für vielen Berliner Wahllokale nur Angaben, dass es eine Unterbrechung gab, aber nicht, wie lange diese genau dauerte.
Klärungsbedarf sieht das Ausschusssekretariat außerdem bei dem Vorschlag, die Wiederholung der Wahl auf Zweitstimmen zu beschränken. Dies erfordere "eine umfassende Neubewertung der Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit", heißt es in dem Vermerk weiter.
Die Experten weisen zudem darauf hin, dass der Vorschlag der Ampel-Fraktionen eine erneute Anhörung des Bundeswahlleiters und der Berliner Landeswahlleitung nötig machen könnte. "Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Auslegung droht auch in Widerspruch mit der des VerfGHB zu geraten", heißt es zudem.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof (VerfGHB) hatte Ende September über Konsequenzen aus dem Wahlchaos in der Hauptstadt verhandelt. Dabei ging es ausschließlich um die zeitgleich mit der Bundestagswahl abgehaltenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen befasst. Das Gericht ließ erkennen, dass es zu einer vollständigen Wiederholung dieser beiden Wahlen tendiert. Eine Entscheidung soll am 16. November fallen.
Die Ampel-Fraktionen wollten ihre Beschlussempfehlung eigentlich noch im Oktober im Wahlprüfungsausschuss abstimmen lassen. Nach dem kritischen Aktenvermerk erscheint dies aber fraglich.
Y.Bouchard--BTB