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Kind steckt in Wäschekorb fest - Feuerwehr in Aurich eilt zu Hilfe
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Bas kündigt nach Landtagswahl Konsequenzen an: "Ein 'Weiter so' geht nicht"
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Von der Leyen kündigt Investitionspaket in Höhe von 200 Millionen Euro für Grönland an
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Merz will seinen Regierungsstil ändern - "Aufgeben ist für mich keine Option"
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Kubicki setzt sich Frist bis Mai 2027: FDP soll wieder über fünf Prozent kommen
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Kreml: Wiederaufnahme gemeinsamer Gespräche mit der Ukraine und den USA nicht ausgeschlossen
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Eishockey-WM: Deutscher Spielplan steht fest
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UN-Menschenrechtskommissar: KI könnte zur "existenziellen Gefahr für Menschheit" werden
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Belgien gegen Infantino: Heikler Antrag im FIFA-Machtkampf
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Industrieproduktion im Juli deutlich gesunken
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Siegmund will Ministerpräsident werden - zeigt aber wenig Kompromissbereitschaft
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Kirchen rufen nach AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt zu Achtung von Grundgesetz auf
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ADAC rechnet für Wochenende mit starker Rückreisewelle auf Autobahnen
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19-Jähriger soll in Hessen Mann in Wohnung erstochen haben - Festnahme
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Nordkorea will seine Marine zu einer Nuklearstreitmacht ausbauen
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Sabotageversuche an Stromversorgung: Weitere Sprengvorrichtungen in Sachsen gefunden
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Völler: Klopp "kann etwas entfachen"
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Libanon: Elf Tote bei neuen israelischen Angriffen
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Studie: E-Autos fahren ein Drittel günstiger als Verbrenner
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Mit Eisenstange auf Münzjagd: 26-Jähriger macht sich an "Bremer Loch" zu schaffen
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Chrupalla: AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt ist klares Signal gegen "Brandmauer"
Spaniens Amnestiegesetz für katalanische Aktivisten ist mit EU-Recht vereinbar
Das spanische Amnestiegesetz für katalanische Unabhängigkeitsbefürworter ist mit dem EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sieht laut Urteilen vom Donnerstag keinen Verstoß gegen EU-Richtlinien. Die 2024 beschlossene Amnestie kam katalanischen Aktivisten zugute, die nach dem gescheiterten Abspaltungsversuch der reichen Region im Nordosten Spaniens im Jahr 2017 von der spanischen Justiz verfolgt wurden. (Az. C-523/24 und C-666/24)
Richterinnen und Richter entschieden jeweils im Einzelfall. Das spanische Verfassungsgericht erklärte das Gesetz im vergangenen Jahr für größtenteils verfassungsgemäß. Der spanische Rechnungshof und der nationale Gerichtshof zweifelten an einigen der Regelungen und legten sie dem EuGH vor. Dieser sah aber nun keine Probleme.
E.Gasser--VB