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Bundestag verabschiedet Apothekenreform - mehr Angebote für Kunden
Die Apothekenreform kommt: Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern. Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.
Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.
Die Reform binde Apotheken "breiter in die Versorgung ein - durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote", erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als "feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen" gestärkt werden.
Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen. Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei "akuten, unkomplizierten Formen" bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.
So dürfen Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen - nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an. Apothekerinnen und Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.
Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält. Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden. Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient.
A.Ruegg--VB