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Bundesrat billigt Erleichterungen für "Überkreuz-Spenden" von Nieren
Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.
Bislang dürfen Paare, bei denen ein Partner dem anderen eine Niere spenden will, dies aber aus Gründen der Inkompatibilität nicht möglich ist, nur dann mit einem anderen Paar "überkreuz" spenden, wenn ein Näheverhältnis zwischen den Paaren existiert, also diese zum Beispiel verwandt sind. Dieses "Näheverhältnis" soll künftig wegfallen. Ebenfalls ermöglicht werden anonyme Nierenspenden an eine dem Spender oder der Spenderin nicht bekannte Person.
Organisiert werden soll die Spende laut dem neuen Gesetz jeweils von den Transplantationszentren. Vorgesehen ist auch der Aufbau eines "nationalen Programms für die Überkreuzlebendnierenspende". Neu eingeführt wird außerdem eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor einer Spende. Wenn ein Lebendnierenspender später selbst erkrankt und eine Nierentransplantation benötigt, soll dies bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren berücksichtigt werden.
Begründet wird die Neuregelung damit, dass seit langer Zeit die Zahl der Spendernieren nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken. Die Folge sind lange Wartezeiten auf postmortale Nierenspenden von bis zu acht Jahren, verbunden mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität.
Ende 2024 warteten rund 6400 als transplantabel eingestufte Menschen auf eine neue Niere. Gleichzeitig wurden im selben Jahr nur etwa 2000 Nieren transplantiert.
Die Ampel-Koalition hatte deshalb bereits Mitte 2024 einen Gesetzentwurf für eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Dieser erreichte aber nicht mehr den Bundestag, auch weil im November vergangenen Jahres die Koalition zerbrach.
Das Ende März vom Bundestag beschlossene neue Gesetz erweitert auch weitere Organ- und Gewebespenden in bestimmten Fällen. Diese sollen dann gespendet werden können, wenn sie bei Behandlungen von nicht einwilligungsfähigen Personen als sogenannte Operationsreste anfallen. Männlichen Kindern und Jugendlichen soll eine Konservierung von Spermien vor einer anstehenden Krebsbehandlung, wie einer Chemotherapie oder Bestrahlung, ermöglicht werden.
L.Wyss--VB